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aus deren Kampfe und einträchtigem Zusammenwirken sich wahres Recht und wahre Freiheit entwickeln muß.
In dieser Weise finden wir in den beiden Gliedern der deutschen National - Versammlung, wie sie die XVII. Vorschlägen *), die erfahrungs- und vernunftgemäßen Bedürfnisse des deutschen Staatslebens, das konservative und progressive, das monarchische und republikanische Princip gleichmäßig in ihrer eigenthümlichen Geltung berücksichtigt. Wir erblicken aber auch eben deßhalb ■— und von hier an weichen wir von den XVII. ab — in den beiden Häusern der Fürsten und des Volks, als Trägern der wesentlichen Attribute der Staatshoheit Deutschlands, ein abgeschlossenes und in sich vollständiges Ganzes. Zur Aufnahme eines dritten Elements drängt weder die Macht der bestehenden Verhältnisse, noch die innere Nothwendigkeit der Begründung eines lebendigen und kräftigen Staatsorganismus. Freilich wird die Zahl der Repräsentanten eine sehr große sein müssen und daher den Reichsversamm- lungen die Leichtigkeit der Bewegung, Sicherheit des Entschlusses und Schnelligkeit der Ausführung abgehn, welche bei der Concentration der Machtbefugnisse in einer oder wenigen Personen möglich ist. Der Reichstag bedarf daher ein Organ für die Vollziehung seiner Beschlüsse und die Ergänzung seiner Thätigkeit in den Regierungsrechten, welche ihrer Natur nach von großen Corporationen nicht unmittelbar ausgeübt werden können. Auf dies Organ müssen wichtige und umfangreiche Befugnisse übertragen werden, seine Stellung wird von großer Bedeutung fein; es wird jedoch im Wesentlichen immer nur ein Organ der Staatsgewalt bleiben und keinen Theil der Souverânetät in sich tragen. Diese oberste Bundesbehörde — man könnte sie, wie an einem andern Orte geschehn ist, mit einem Ministerium des Reichstags vergleichen, wenn nicht die auf sie zu übertragenden Befugnisse weit ausgedehnter sein müßten, als die eines Ministers im Verhältniß zum Regenten — wird des Umfangs und der Verschiedenartigkeit der Zweige ihres Geschäftskreises wegen aus einer Mehrheit von Mitgliedern bestehn müssen, an deren Spitze ein nicht regierender Fürst aus einem regierenden Hause, am besten lebenslänglich, gestellt werden sonnte **).
*) Die Zusammensetzung und Abgrenzung der einzelnen Befugnisse der beiden Reichscorporationen zu untersuchen, würde hier zu weit führen. Es gilt vorerst nur den Kampf um den obersten Grundsatz; der Ausbau im Einzelnen wird dann leichter sein.
Also einen zweigliedrigen Reichstag und kein drittes Element neben demselben! Wozu ein neues Glied in die geschlossene Kette einfügen, das ihre Haltbarkeit nicht verstärken kann? Wozu eine neue erbliche Kaiserwürde schaffen in dem Augenblicke, in welchem in allen Welten der Kampf gegen die auf eine Erbschaft von Jahrhunderten fest gegründeten Erblichkeiten gekämpft wird. Lehrt nicht die Geschichte, wie die nicht erblich gewordenen, sondern erblich gemachten Monarchien wie Spreu vor dem Winde zerstoben sind? Wer soll an die neu geschaffene Majestät des deutschen Kaiserthums glauben? Historische Reminiscenzen, die des innern Haltes entbehren, reichen hierzu nicht hin, denn der alte Kaiser, dessen Bedeutung längst aufgehört hatte, noch ehe er die Kaiserkrone nieder- legte, lebt nicht mehr im Bewußtsein des Volks und es ist vergebliche Mühe, die Pfeiler des alten Throns hervorzusuchen, um damit den neuen Kaiserstuhl zu stützen.
Deutschlands Einheit wollt Ihr erringen? Und das soll versucht werden durch Wiedererweckung eines Reichsoberhauptes, an welches die Reichsfürsten das beste Theil ihrer, in langen Kämpfen erworbenen Souveränetätsrechte abgeben sollen, ohne selbst eine andere Mitwirkung bei der Gesammtregierung in Anspruch nehmen zu können, als welche ihre in der Mehrzahl verklingende Stimme gegenüber dem mächtigen Kaiser und der mächtigen Volksvertretung ausüben kann? Den Kampf um die Landeshoheit, welcher Deutschlands beste Kräfte verzehrt hat, die nie endende Eifersucht der Monarchen dem Reichsoberhaupte gegenüber, welchem sie sich stets gleich dünken werden, wollt Ihr wieder erwecken? Glaubt Ihr, daß das starke, auf seine partikuläre Nationalität so stolze Preußen sich beugen werde unter die Obergewalt des alten Rivalen, glaubt Ihr, daß Oesterreich, der alte Träger des Kaiserthums, sich dem Scepter des jugendlichen Preußen fügen werde? Wenn Ihr es geglaubt habt, so hört auf die Stimme von Wien, welche schon da, wo cs sich nur um die Gründung eines
**) Es würde der Sache nach wenig dagegen einzuwenden sein, wenn dem Vorsitzenden der Bundescentralbehörde die Bezeichnung eines selbstständigen ReichSoberhauptes (Kaiser, König ’c.) beigelegt würde, ja wenn selbst die Mitglieder der Central- bchörde zu ihm mehr in die Stellung von Ministern gesetzt würden, falls nur die wesentlichsten Attribute der Reichshoheit, das Gesetzgebungs - und Besteuerungsrecht, bezw. das Recht über Krieg und Frieden und zur Besetzung des Reichsgerichts, ausschließlich in den Händen des Reichstags bleibt.