Hessische Zeitung.
â «8. Sonnabend, den 13. Mai. ISIS.
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Kaiserreich oder Bundesstaat? *)
Deutschlands Einheit, Deutschlands Macht und Deutschlands Freiheit! das ist das Panier, zu dem wir Alle ohne Ausnahme uns bekennen. Doch der Wege sind viele, welche zu demselben Ziele eingeschlagen werden können und nur einer ist der richtige. Darum laßt uns prüfen und fragen ohne Unterlaß und Jeder, welcher den Richtweg gefunden zu haben glaubt, hebe den Finger auf und deute dahin, wo er glaubt, daß des Vaterlandes Heil und Größe zu suchen sei.
Die Mehrheit der siebenzehn Männer des öffentlichen Vertrauens hat „um der Sicherstellung der wahren Wohlfahrt und Freiheit des deutschen Volkes willen" für ein erbliches Kaiserthum sich ausgesprochen. Ob sie den richtigen Weg zum großen Ziele gefunden, ob sie den Willen und die Bedürfnisse des Volks, dessen Vertrauens sie sich erfreuen, erkannt haben?! — Wir glauben es nicht.
Ueber die Grundlagen des neuen Baues stimmen wir mit der großen Mehrzahl des deutschen Volkes dem Gutachten der Siebenzehner dahin bei, daß die Territorialgewalt und die großentheils monarchische Form derselben beizubehaiten ist, so weit nicht die Einigung Deutschlands Beschränkungen verlangt. Wir wollen nicht umreißen, was Jahrhunderte gegründet und die Stürme der neuesten Zeit nicht wankend zu machen vermögt haben, ohne zu wissen, welches republikanische Luftgebäude sich an der Stelle des umgestürzten erheben soll. Wir wollen nicht die vielgestaltige Gliederung des deutschen Vaterlandes, die Grundlage seiner geistigen Größe, aufheben, sondern durch den
*) Geschrieben alsbald nach Eingang des Entwurfs eines ReichSgnindgesetzès.
innigen Verband der Glieder dem Ganzen die äußere Größe und zugleich ein kräftigeres inneres Leben sichern. Die 38 Pfeiler des deutschen Landes sollen nicht umge- riffen werden, um aus ihren Bruchstücken ein, nach neu erfundenen Regeln geformtes, Gebäude auszuführen ; sie sollen durch eine starke Wölbung zu einem festen Bau vereinigt werden, unter dessen schützendem Dache die geistigen und materiellen Interessen des Vaterlandes gedeihen können, auf dessen hoher Kuppel Deutschlands Schutzgeist mit gezücktem Schwerte wacht.
So erhält die Nationalverfaffung Deutschlands eine doppelte Grundlage: die Einheit eines ungeteilten Maatskörpers und die, durch die Territorialgrenzen bezeichnete, Mannigfaltigkeit. Diese doppelte Gliederung der Grundelemente muß in naturgemäßer Entwickelung ihren Ausdruck finden in der Art der Zusammensetzung der Staatsgewalt. In derselben muß eben so wohl die Gesammtheit des deutschen Volks in seiner Einheit, als auch die Gesammtheit der Einzelstaaten in ihren, durch locale und historische Unterschiede begründeten, Eigenthümlichkeiten repräsentirt sein. Es muß die neue Macht des kräftig erwachten Willens der Nation und die alte Berechtigung der Dvnastiecn gleichmäßig in der Reichsverfassung berücksichtigt werden. Eine doppelte Versammlung zur Vertretung des Volks und der Regierungen erweist sich daher als ein ans der Natur der staatlichen Gestaltung Deutschlands mit Nothwendigkeit hervorgehendes Resultat. Es findet sich aber auch in dieser Doppelversammlung das nach der Erfahrung fast aller großen Reiche in jedem geordneten Staate unentbehrliche zweifache Princip des ewig schaffenden, regsamen und beweglichen Volksgeistes und des besonnenen Festhaltcns der Regierungen an dem Bestehenden,