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meinte er; er schlägt deßhalb im Namen des Ausschusses vor, die betreffenden Gesetze und Einrichtung der westphâ- lischen Zeit vorläufig zu erneuern und gab sofort über die Organisation der Gerichte die schätzbarsten Winke und Notizen. Die Ständeversammlung trat diesen Ansicht bei, nachdem mehrere Redner die Unthunlichkeit und große Bedenklichkeit, das Ergebniß der Reichsgesetzgebung in diesem Punkte abzuwarten, dargethan hatten. Man beschloß, auf eineAnfrage" der Staalsregierung in diesem Sinne zu antworten und dabei die Ernennung einer besondern Commission unter Zuzie­hung vonpraktischen Juristen aus der westphälischen Zeit und einigen Mitgliedern der Ständeversammlung" zu be­antragen. Letzteres ist gewiß sehr praktisch; überhaupt empfiehlt sich die einstweilige Wiederherstellung der west- phälischen Einrichtungen aus mehr als einem Grunde und wir schließen uns den deßhalbigen Wünschen (der obige Aufsatz S. 126 war bereits gesetzt, als Herr Nebelthau sprach) vollkommen an. Nur rasch gehandelt! Schließ­lich kam ein Antrag des Herrn Lederer, der Regierung einen außerordentlichen Credit zu eröffnen, um diejenigen Beamten, welche sich unmöglich gemacht hätten, einstweilen zur Disposition zu stellen, zur Begründung und Durch- sprechnng. Wir mögen die Einzelheiten nicht weiter be­rühren. Es ist traurig wenn solche Anträge gestellt wer­den müssen, beklagenswerth wenn eine Ständeversamm­lung darauf eingehen und sie genehmigen muß. Herrn Ledcrer's Antrag wurde wirklich genehmigt, jedoch auf An­regung des Herrn von Baumbach in der beschränkenden Weise, daß man der Regierung nur die Bereitwillig­keit der Ständeversammlung nnd zwar ausdrücklich nur hinsichtlich einzelner Staatödiener aussprach.

Anfragen und Wünsche.

Den Bezirköschulinspectoren (Metropolitanen) ist ein Beschluß der Regierung der Provinz Niederhessen unter dem 27. März 1847 zur pünktlichen Nachachtung zugegangen, der sie instruiren soll in Beziehung auf die jährliche Be­richterstattung über Lehrer und Schule. Diese Instruction, hervorgegangen aus dem gestürzten Regierungssystem, kann in manchen Einzelheiten nicht leicht anders, als auf dem Wege des Spionirens befolgt werden; denn es ist zu be­denken, daß der Bezirksschulinspector oft stundenweit vom

Schulorte entfernt wohnt. Auf welche Weise kann er da erfahren,ob der Haushalt ordentlich, sparsam, oder über die Mittel des Lehrers hinausgehend, oder ärmlich ohne Noth geführt wird und ob Reinlichkeit zu rühmen ist?" (Lassen sich andere Oberbehörden wohl auch über Führung des Haushaltes ihrer Untergebenen berichten?) Wie fangen es wohl die Herren Bezirköschulinfpectoren an, wenn sie über Etwas zu berichten haben, wovon sie in der Regel nichts verstehen? Wodurch überzeugen sie z. B. Diejeni­gen, welche nicht musikalisch sind, davon,ob die Kinder im Lesen und Treffen der Noten geübt sind, wie die Stimm­bildung beschaffen ist rc. n. ?" Dürfte es nicht zu wün­schen sein, daß dieser Beschluß entweder ganz zurückgezogen, oder doch wenigstens zeitgemäß geändert würde?n.

Anzeigen.

Die dritte Sammlung von Leinwand und Verbandzeug für Schleswig-Holstein ist heute nach dorthin abgesandt worden. Das hiesige Frauen- Comite bringt solches zur Kenntniß, dankt für die eingegangenen gütigen Unter­stützungen und bemerkt, daß, mit Rücksicht auf den gegen­wärtigen Stand der Dinge in Schleswig-Holstein, die Sammlung des hiesigen Frauen - Comits's von Gegenstän- ven der gedachten Art bis auf Weiteres geschlossen wor­den ist. Cassel, am 4. Mai 1848.

Dem Secretair des Comitè's ist folgendes Schreiben der provisorischen Regierung zu Rendsburg zugegangen:

Mit Beziehung auf das Schreiben des Herrn O. F. vom 27. vor. Mon. ersucht die provisorische Regierung Sie, dem Frauen-Comitè zu Cassel gefälligst mittheilen zu wollen, daß die von demselben bethätigte Theilnahme für die Sache Schleswig-Holsteins hieselbst dankbar erkannt werde.

Die in Ihrem gedachten Schreiben ausgesprochene Hoff­nung theilen wir um so zuversichtlicher, je unzweideutiger die Sympathien des ganzen deutschen Vaterlandes für un­sere gute Sache sich stets offenbart haben.

Rendsburg, den 1. Mai 1848.

Die provisorische Regierung

Unterz. Beseler. Th. Olshausen."

Wegen überhäufter Geschäfte haben ich schon seit meh­reren Wochen neue Rechtssachen nicht annehmen können. Um den geehrten Rechtsbeistand - Suchenden vergebliche Wege zu ersparen, zeige ich hiermit ergebenst an, daß ich auch künftig, bis zum Ende dieses Quartals, die Zahl meiner Clienten nicht vermehren kann. Alsdann werde ich entweder die Redaction dieser Zeitung aufgeben oder hinsichtlich meiner Praxis eine andere Einrichtung treffen.

Cassel, am 5. Mai 1848.

Der Obergerichtsanwalt Fr. Oetker.

Redakteur Fr. Oetker. Druck und Verlag von Theodor Fischer in Cassel.