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bar bedeutsamsten Stoff zu aufwiegelnden Ausstreuungen. Also schnell zum Werke! und zum ganzen, zum vol­len, wenn auch nicht vollkommenen Werke! Schon vor sechs Wochen hätte man anfangen, z. B. Abgeordnete an den Rhein schicken sollen, um sich persönlich zu instruiren, da könnte man jetzt schon am Ende des Anfangens sein. Am meisten Schwierigkeiten wird die Abgrenzung der Ge­richtsbezirke ic., sowie die Beschaffung der nöthigen Loka­litäten haben; allein auch hier braucht man nicht gleich Unmöglichkeiten zu sehen. Wie schnell sind doch neulich die Wahleinrichtungen getroffen worden! Gehen Alle die da helfen können und müssen, mit Eifer und gutem Willen an die Arbeit, so läßt sich in kurzer Zeit Viel beschicken und beschaffen. Namentlich werden sich auch Lokale finden. In Kassel dürfte das leer stehende Bellevue-Schloß, dessen theil- weise und zeitweise Benutzung zum allgemeinen Besten im Falle der Noth gewiß mit hoher Bereitwilligkeit gewährt werden wird, einstweilen die nöthigen Räumlichkeiten bieten.

Fr. Oetker.

Landtag.

In der Sitzung vom 5. Mai, (in welcher auch Herr Dr. Weinzierl nach längerer Abwesenheit Manche wähn­ten wohl schon er sei ausgeschieden wieder Theil nahm) wurde die Berathung über den Gesetzentwurf, die Besetzung des Ober-Appellationsgerichts betreffend, verschoben, weil eine gutachtliche Aeußerung des höchsten Gerichts über diesen Gegenstand in Aussicht steht. Die Diskussion des Berichts des Herrn von Waitz, Namens des Budget-Ausschusses, über den selbstständigen Antrag des Abgeordneten Nebelthau auf Reorganisation der Direetion der Hauptstaatskaffe, führte zu lebhaften Einwendungen und Entgegnungen von Seiten der Landtagscommission; indessen blieb der Herr Antragsteller und mit ihm Herr Lederer und Henkel der Ansicht, daß die bloße Ministerverantwortlichkeit nicht ausreiche, um den Staat vor rechtswidrigen Verausgabungen ic. zu schützen. Herr Lederer erinnerte dabei an die vielfachen schweren Be­schuldigungen des ehemaligen Finanz-Ministers von Motz, von welchen sich derselbe noch nicht gereinigt habe, nament­lich an die bekannte Eisenbahn-Anleihe, an den Schienen- Ankauf, an die Veräußerung der Domäne Wilhelmsthal ic. ( wäre zu N ünschen, daß diese wichtigen Angelegenheiten bald gründlich untersucht würden; auch werden über die

Miethe des Lokals der Direktion der Staatseisenbahnen und über die frühern Vorgänge hinsichtlich dieses Hauses eigen­thümliche Dinge erzählt. Der Antrag des Ausschusses: die Staatsregierung unter Mittheilung des Nebelthauschen An­trages zu ersuchen, mittelst eines Gesetzentwurfes eine Re­organisation der Direktion der Hauptstaatskaffe vorzubereiten und denselben im Wesentlichenauf die acht Grundsätze zu basiren, welche der Antragsteller in seinem Schlußantrage ausführlich entwickelt hat" rc., wurde fast einstimmig ange­nommen. Dann wurde die vom Landsyndikus entworfene Instruction für den bleibenden ständischen Ausschuß vorge- tragen und genehmigt. Die Landtagscommission erhob dabei keine Einsprache, was bekanntlich früherhin üblich war. Hierauf regte Herr Henkel die sofortige Diskussion des Be­richts des Hrn. Nebelthau über ein Jagdgesetz an; indessen erhob sich Widerspruch, weil man noch nicht hinreichend instruirt sei und so mußte dieser Gegenstand nochmals ver­schoben werden. So beklagenswerth dies ist, so können wir doch die erfreuliche Mittheilung machen, daß man sich end­lich über radikalere Maßregeln geeinigt hat, wie schon aus der UeberschriftGesetz, die Aufhebung der Jagdgerecht­same und die Verhütung des Wildschadens betreffend" hervorgeht. Alle Jagdgerechtsame auf fremdem Grund und Boden sollen mit dem 1. Juli d. J. aufhören; die Jagdberechtigten werden vom Staate und zwar mit 2 Sgr. für den Acker entschädigt. Dieser Entschädi­gungsbetrag ist zwar viel zu hoch, doch mag's drum sein, wenn's nicht anders gehen will. Herr Knobel wird sich aber hoffentlich nicht abhalten lassen, noch entsprechende Anträge zu stellen. Hiernächst trug Herr Nebelthau die ausführlich motivirte Ansicht des Rechtspflegeaus- schusses in Betreff der Einführung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit rc. vor, welche dahin geht, daß es durchaus unthunlich sei, die Erfüllung der landesherrlichen Ver­kündigung vom 11. März irgendwie zu vertagen." Wir freuen uns, daß der Rechtspflege - Ausschuß dies Mal so entschieden ist, und daß namentlich Herr Nebel­thau seine frühere Ansicht aufgegeben und einer gründ­lichen und entschlossenen Reform sich zugeneigt hat. Seine ungewöhnlichen Fähigkeiten und Kenntnisse werden von ersprießlickster Bedeutung für die Umwandlung unseres Gerichtswesens sein können.Was man im Jahr 1807 unter dem Beirath von kurhessischen Rechtsgelehrten für möglich gehalten habe, werde jetzt nicht unmöglich sein,"