— 118
Anträge des Ober-Appellations-Gerichtes, drei *) zur Präsentation auszuwählen, und von dieser Wahl unter abschriftlicher Beifügung der mit dem Ober-Appellations- Gericht gepflogenen Verhandlung der Landtags-Commission Mittheilung zu machen.
8. 7.
Sind gleichzeitig mehrere Stellen in demselben Senate zu besetzen, so präsentirt die Stände-Versammlung zu jeder weiteren Stelle einen weiteren Candidaten, dergestalt, daß bei zwei oder drei zu besetzenden Stellen vier, beziehungsweise fünf Candidaten präsentirt werden. Dieser Satz findet auch Anwendung, wenn bereits eine Präsentation erfolgt ist, und hiernächst, ehe auf solche die Ernennung Statt gehabt, eine weitere Präsentation zu demselben Senate nöthig wird, dergestalt, daß durch diese die Zahl der bereits Prüsentirten nur um je einen vergrößert zu werden braucht.
Wenn gleichzeitig Stellen in beiden Senaten zu besetzen sind, so erfolgt die Präsentation für jeden Senat selbstständig, wodurch jedoch die Präsentation derselben Candidaten für beide Senate (deren Befähigung hierzu vorausgesetzt) nicht ausgeschlossen ist. Wird ein zu beiden Senaten präseniirter Candidat für den einen Senat ernannt, so ist die Präsentation zu dem anderen Senat in Gemäßheit des 8. 8 zu ergänzen. (Schluß folgt.)
Landtag. Attfrechthaltung der Ordnung.
In der Stände-Sitzung vom 28. April machte die Landtagscommission eine ausführliche Eröffnung des Ministeriums des Innern über die „dermalige Geschäftslage und die noch für den gegenwärtigen Landtag beabsichtigten Vorlagen." Es wird darin zunächst auf die Gründe hingewiesen, warum bisher „den Erwartungen und Wünschen des Landes und der Ständeversanimlung noch nicht genügend entsprochen werden konnte;" namentlich wird hervorgehoben, daß „die zum Theil mit Verletzungen der Personen und des Eigenthums verbundenen unruhigen Bewegungen in verschiedenen Landestheilen die Zeit und die Thätigkeit des Ministeriums des Innern in hohem Grade
*) Zwei genügen auch. Die geeigneten Männer werden nicht so zahlreich sein, daß zu jeder Stelle gleich drei in Be- reiffchast wären. A. d. R.
in Anspruch genommen hätten." Damit wird die Zusage verbunden, daß „über die zum Schutze der Personen und des Eigenthums, neben den bereits ergriffenen Maßregeln zu treffenden Anordnungen die geeignete Berathung eintreten solle," und eine „kräftige Mitwirkung" der Ständever- sammlung erwartet werde. Sodann wird bemerkt, daß bereits zwei Commissionen niedergesetzt seien, um die gesetzlichen Anordnungen in Beziehung' auf die gewährte Religions- und Gewissensfreiheit und deren Ausübung, sowie über Petitions-, Einigungs - und Versammlungs- recht, desgleichen über allgemeine Bürgerbewaffnung rc. zu entwerfen. Endlich wird es als eine der wichtigeren Aufgaben des Ministeriums des Innern betrachtet, eine größere Selbstständigkeit der Gemeinde», den Uebergang der Polizeigerichtsbarkeit an die gewöhnlichen Gerichte, die Uebertragung der Ortspolizei an die Ortsvorstände, die Abschaffung der Denuncianten -Gebühren re. herbeizuführen und zu dem Ende die nöthigen Gesetze zu veranlassen. Die Ständeversammlung ließ sich diese Mittheilung zur Nachricht dienen und erhob dann ihrer Seits einen Antrag Henkel's und 19 anderer Deputaten einstimmig zu Beschlusse, wonach die Regierung auf „Einiges aufmerksam" gemacht wird, „was jetzt nothwendiger Weise in der allerkürzesten Zeit geschehen solle und müsse, wenn einigermaßen eine öffentliche Beruhigung und Befriedigung eintreten und dadurch vielleicht großes Unglück abgewendct werden soll." Es finden sich darunter viel wichtige Punkte, insbesondere wird die gesetzliche Sicherstellung Dessen, was wir jetzt factisch besitzen, verlangt. Unter den Nebendingen findet sich das Begehren, daß die Ober-AppellationS-Gerichts- räthe „weder bei Hof erscheinen, noch Orden annehmen, noch mit den Ministern vertrauten Verkehr haben dürften," was allgemeine Heiterkeit hervorrief. Uns wundert, daß Henkel nicht auf einen früher von irgend einer Seite angeregten Plan gekommen ist, nämlich das Ober-Appellations - Gericht nach Ziegenhain zu verlegen. Uebrigens ist die Sache nicht so bedeutungslos, als sie aussieht; man weiß ja, wie viel Herzeleid es Manchem schon verursacht hat, wenn er mal nicht zur Tafel gebeten wurde. — Sodann begründete der Abgeordnete König den Antrag, der Staatsregierung zu erklären: „die Abgeordneten des Landes hätten mit lebhafter Mißbilligung die fortwährende Aufregung und gesetzliche Unordnung wahrgenommen, die im Lande immer mehr und mehr um sich greise; sie forderen