Einzelbild herunterladen
 

Neue

Hessische Zeitung.

â^ iS» Mittwoch, den 3. Mai. 1S-1S*

Die Neue Hessische Zeitung erscheint bogenweise wöchentlich 2 Mal, Mittwochs und Sonnabends. Der Abonnementspreis beträgt 23 Sgr. für das Quartal, wofür alle kurhessischen Postämter und Buchhandlungen solche ohne Preiserhöhung liefern. Die im Monat März erschienenen Nummern werden den Abonnenten gratis geliefert.

Anzeigen jeder Art werden in einem Intelligenz-Blatte abgedruckt und die Petitzeile mit 1 Sgr. berechnet.

Das deutsche Reichsgruudgesetz.

Ein hochwichtiges Actenstück ist dem deutschen Volke vorgelegt worden derEntwurf des deutschen Reichs­grundgesetzes," welchen diesiebenzehn Männer des öffent­lichen Vertrauens" ausgearbeitet und der deutschen Bun­desversammlung am 26. April d. I. überreicht haben. Wir beeilen uns, unsern Lesern einen vollständigen Abdruck davon in der heutigen Beilage mitzutheilen, damit jeder in den Stand gesetzt werde, sich mit dem Inhalte völlig ver­traut zu machen und über diesen Gegenstand ves allge­meinsten Interesses, über Fragen, wie sie noch nie in Deutschland verhandelt wurden, eine eigne Meinung zu ge­winnen. Bisher hatten wir nur vage Erwartungen, nur Wünsche und Hoffnungen, nur Ansichten und Entwürfe Einzelner; jetzt liegt uns das Gutachten der von den Re­gierungen der Bundesversammlung beigegebenenMänner des öffentlichen Vertrauens," der bestimmte Ausdruck einer Meinung vor, die sicher auch von vielen Bundestags-Ge­sandten rc. getheilt wird. Wir müßten uns sehr irren, wenn nicht die klangvollsten Namen für diesen Entwurf angeführt werden könnten. Dahlmann, Uhland, Basser­mann, Gervinus, Albrecht, Jaup rc. sind unter den Sieben­zehnern, Wippermann war darunter, Jordan und Welcker sitzen in der Bundesversammlung und der edle v. Gagern steht dem deutschen Verfassungswerke und den Siebenzeh- nern so nahe, daß man glauben darf, der vorliegende Ent­wurf ist ihm wie aus der Seele geschrieben. Ob gleich­wohl dieser Entwurf vom Bundestage gebilligt, von der National-Versammlung zum Grundgesetze erhoben werden wird? Wir gedenken unsern Lesern einige Ausführungen

über diesen Gegenstand zu liefern und eröffnen die Bespre­chung niit folgenden Bemerkungen.

Deutschland soll nach dem Gutachten der Siebenzehner eine erbliche Alleinherrschaft werden; es soll ein Reich" sein, einBundesstaat" mit einemerblichen Kaiser" als Reichsoberhaupt, derzu Frankfurt am Main residiren" und die vollziehende Gewalt in allen.Angelegen- Heiten des Reiches haben, die Reichsbeamten und alle Officiere des Heeres und der Marine, sowie die StaabS- officicrc der Landwehr ernennen, den Reichstag berufen, schließen und auflösen, zu den Gesetzen seine Zustimmung geben, Vollziehungsverordnungen erlassen, die Entscheidung über Krieg und Frieden haben soll rc. rc. Dabei soll er unverletzlich und unverantwortlich" aber mit Reichsmi­nistern umgeben sein, die für dieZweck- und Gesetzmäßig­keit" aller Verfügungen verantwortlich sein und vor dein Reichsgerichte" demOber- und Unterhause" zu Recht stehen sollen. Es läßt sich nicht läugnen, daß die hiernach in Absicht stehende constitutionelle Erbmonarchie, wenn auch keine geschichtlichen Grundlagen, doch geschichtliche Erinne­rungen und jeden Falles geschichtliche und theoretische Con­sequenzen für sich hat; allein nichts desto weniger müssen wir bezweifeln, daß der Vorschlag die nöthige Anerkennung, namentlich bei Denen Anerkennung finden wird, die durchaus nicht ganz zu-umgehen sind, wenn die Einheit und Einigkeit des ganzen Deutschlands in friedlicher Weise erstrebt und dauernd gefestigt werden soll. Den Sieben­zehnern konnte das nicht entgehen und nicht umsonst enthält der Entwurf im §. 5 neben den Gesetzesworten das ausdrück­liche Motivum der Sicherheit der wahren Wohlfahrt und Freiheit des deutschen Volkes willen." Um dieser Sicher­heit willen soll die Würdedes deutschen Kaisers erb-