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Freiheit nicht wollen und umgekehrt, wer Freiheit nicht will, kann Bildung nicht wollen.
In Monarchien und Despotien ist die allgemeine Volksbildung nicht so nothwendig, als in einem constitutionellen Staate. In jenem herrscht der Wille des Einzelnen, und, wenn es sein muß, die bekannte ultima ratio regum (Kanonen). Wer in einem Staate, dem eine freie Verfassung zu Grunde liegt, der Volksbildung, d. i. der allseitigen Menschenbildung nicht das Wort redet, meint es mit der Verfassung nicht gut, erheuchelt die Liebe dazu. Man hat Beispiele! — Wenn oben gesagt wurde, daß in einem constitutionellen Staate die Bildung allgemein sein, daß jeder Staatsbürger allgemeine Bildung haben müsse, so soll und kann das nicht so verstanden werden, als ob ein Jeder dieselbe Bildung nach Farbe und Unifang haben könne. Jedem ist aber doch soviel nöthig , daß er den Organismus des Staats begreifen, die Zwecke der menschlichen Gesellschaft verstehen und den Willen haben kann, zum allgemeinen Besten mit Verstand und Kraft beizutragen.
Ohne genügende Bildung wird das Volk in einem verfassungsmäßigen Staate ebenso leicht, wie in einer Demokratie, eine Beute der Fanatiker, der Pfaffen, der Aristokraten, der Hierarchen. Ein Volk, das noch nicht angefangen oder es sich schon begeben hat, selbst zu denken, das blindlings seinen geistlichen Treibern folgt, ist im Aligenblick zu fanatisiren und um vorgespiegeleer Heiligthümer willen ebenso leicht gegen die geordnete Obrigkeit, wie gegen Andersglaubendc zu roher Gewaltthat aufzustacheln. — Wer Augen zum Sehen hatte, der wird gesehen haben. Die neuere und neueste Geschichte hat uns Beispiele vorgeführt!
Alle Hierarchen erreichen am ersten ihren Zweck, wenn das Volk dumm ist. Wo sie zur Herrschaft gelangten, war es um die Bildung geschehen. Natürlich traten sie mit ihren Endabsichten nicht offen hervor. Sie mas- kirten dieselben in vergangener Zeit, auch wohl noch jetzt, mit Redensarten wie diese: „Bleibet bei den guten alten Einrichtungen, bei den Sitten und dem Glauben eurer edlen glücklichen Väter, habet Pietät 'gegen den Willen und die Weisheit eurer Altvordern z die Neuerer wollen euch und eure Kinder um den seligmachenden Glauben betrügen, in dem euere Vater selig gelebt rind selig gestorben sind u. s. w. Jetzt führen sie zum Theil andre Redensarten. Erheuchelter Liberalismus oder besser Radikalismus ist jetzt der Inhalt ihrer Sprache. — Da Bildung d. i. Verstand
und Einsicht dazu gehört, diese Reden zu durchschauen, so ist es kein Wunder, daß sie da, wo diese Bildung fehlt, ihr Glück machen. Die Folge ist die, daß in solchen constitutionellen Staaten, durch den Einfluß Weniger, im Namen des Volkes und dessen Freiheit eine Despotie ausgeübt werden kann, die weit furchtbarer ist, als die Despotie eines Monarchen. Aber auch- kein Wunder, daß Hierarchcn, Oligarchen rc. die Volksbildung und die Männer die solche fördern, Haffen. Jesuiten waren es, die viele treffliche Schulen zerstörten, je nach Umständen, Lokalverhältnissen, Gelegenheiten auf andere Weise, dircct und indirekt, heimlich oder offen, je nachdem es die Klugheit zu rathen scheint. — Aufklärung, Verstand, menschliches Bewußtsein w. sind die Hochziele wahrer Menschenfreunde, wie eines von Rochow, eines Pestalozzi u. A. Die Reaktionäre, d. h. die Feinde des Menschengeschlechts, ziehen gegen diese zu Felde. — Wir kennen ihre Losung, wir sind durch fromm klingende Redensarten nicht mehr in den Schafstall zu locken, so viele sich auch bcthören ließen oder noch lassen. — Aber solcher politischen Beweggründe zur Bildung sollte es eigentlich nicht bedürfen. Bildung ist an und für sich ein Gut; gibt es ein höheres? Ein ungebildeter Mensch ist — kein Mensch. Bildung ist das Wesenhafte eines Menschen. Wer irgend ein Kind von der allgemeinen Bildung ausschließt, macht es ihm unmöglich, ein Mensch zu werden. — Unsere Volksschule muß frei werden, frei von den Banden der kirchlichen Herrschaft — der Lehrerstand muß aus der Knechtschaft der Geistlichkeit befreiet werden. Dann ist die Volksschule frei. Ohne diese Freiheit ist ihre Hebung auf die Stufe, wie dies eine freie Verfassung verlangt, rein unmöglich. Die Schullehrer müssen emancipirt werden, d. h. die fähigsten und treuesten Schullehrer müssen zu Vorstehern der Schulen, zu Lehrerbildnern, zu Mitgliedern der gesetzgebenden Behörden in pädagogischen Dingen emporsteigen können; der Pädagog muß sich neben den Theologen stellen dürfen; die theologische Würde darf nicht mehr, gleichsam die Bedingung für ein Schulvorsteheramt sein; die Theologie darf der Pädagogik nicht Gesetze und Vorschriften machen. Das ist die Emancipation, wonach ein jeder Schullehrer, der zur Erziehung und Bildung constitutioneller Staatsbürger für fähig und würdig gehalten sein will, streben muß, so oft auch dieselbe von philiströsen Nachbetern verspottet worden ist und noch wird. — Ist die Volksschule frei, dann