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eigenen Sanbercirn, in seinen nach Belieben gehegten und umzäunten Privat -Walvungen. Doch auch abgesehen da­von hoffen wir, daß unsere Privat-Jagdberechtigten sich über die gewöhnliche Alltags-Engherzigkeit erheben und mit höherm Schwünge den Heischungen dieser gewaltigen Zeit in richtigem Verständniß folgen werden!

Indem wir uns also im Princip gegen den vorgeleg­ten Gesetz-Entwurf über den Ersatz des Wildschadens er­klären müssen, sprechen wir die Hoffnung aus, die Stände- Versammlung werde einmüthig und einstimmig, statt eines Eingehens auf denselben, der Staatsregierung mit der Er­klärung entgegentreten oder vielmehr entgegenkommen, daß sie statt dessen die völlige und unentgeldliche Aufhebung des Jagdregals und der Jagdgerechtigkeiten (etwa nach 6 Wo­chen von Erscheinen des Gesetzes an, innerhalb welcher Frist den Jagdberechtigten das Wegschießen des Wilves aller Gattungen zu gestatten wäre) für wünschenswerth und nothwendig erachte.

Am 17. April 1848. R. II.

Landtag.

In der Sitzung vom 19. April machte der Landtags- Commissar mehrere Mittheilungen in der Schleswig - Hol- steinschen Angelegenheit, sowie in der lintersuchungssache wegen der beklagenswerthen Vorgänge in der Nacht vom 9. auf den 10. April, wonach den von der Sländever- sammlung ausgesprochenen Wünschen überall entsprochen worden ist. Hinsichtlich der lintersuchungssache wurde be­merkt, daß dem Landgerichte die Beschleunigung derselben vom Justizministerium zur besondern Pflicht gemacht 'wor­den sei, daß die Führung von dem zu diesem Ende beson­ders committirten Assessor Schüler von Hanau geschehe, daß bereits vier schwer -gravirte Individuen zur Haft gebracht wären und daß der Ständcversammlung von Zeit zu Zeit Mittheilungen über den Fortgang der Untersuchung, sotvcit dies ohne Nachtheil für dieselbe geschehen könne, gemacht werden sollten.

Gelegentlich eines Eingaben-Vortrags brachte Herr Thon die Ablösung der Hutegerechtigkeiten zur Sprache und hob hervor, dap das Bestreben der Zeit auf gänzliche Befreiung des Grundeigenthums von allen Lasten gerichtet sei und meinte, daß dieser Gegenstand bei der Berathung des Verkoppelungsgesetzes, wozu dem Vernehmen nach ein

Entwurf vorbereitet werde, Beachtung finden müsse. Der Herr Landtags-Eommissar bestätigte hierauf, daß ein Ver- koppelungsgesetz in Arbeit sei und nächstens vorgelegt wer­den solle.

Von besonderer Wichtigkeit war ein Bericht des Herrn Henkel über die Rotenburger Quart, mit dem Anträge, die Staatsregierung zu ersuchen, die. Verordnung vom 20. Juli 1838 sofort aufzuheben und alle betreffenden Güter der Staatsfinanzbehörde zu überweisen. Der Druck des Be­richts und der im Jahre 1838 dem Bundestage überreich­ten Denkschrift, und zwar in zahlreichen Exemplaren, wurde beschlossen, wobei Herr Knobel noch bemerkte, daß auch die Herausgabe der gezogenen Nutzungen zur Sprache kom­men müsse.

Herr Dep. Pfeiffer stellte und begründete einen Antrag auf Aufhebung des §. 14 des Staatsdienstgesetzes, die Be­wahrung des Dienstgeheimnisses betreffend, welcher dem Rechtspflegeausschusse überwiesen wurde. Wir haben diesen Gegenstand schon in Nr. 5 dieses Blattes zur Sprache gebracht und können nur wünschen, daß dem Anträge bal­digst entsprochen werden möge. Als Ausnahmen will Herr Pfeiffer gelten und bestehen lassen: 1) Dienstgeheimnisse im Kriege, 2) Gerichtsgeheimnisse, soweit die Oeffentlichkeit des Verfahrens nicht entgegenstehe und 3) Unterhandlungen mit nichtdeutschen Staaten. Diese letzteren werden indessen künftig nicht mehr Vorkommen können und dürfen. Nur Deutschland wird in Zukunft mit dem Auslande verkehren und unterhandeln.

Tagesereignisse.

Cassel am 20. April. Gestern Morgen marschirten mehrere Truppen-Abtheilungen von hier nach der südlichen Grenze ab. Sie sind bekanntlich zum Anschluß an das 8. Armee-Corps bestimmt. Aufmerksame Beobachter haben bemerken wollen, daß unter den Officieren fast alle dieje­nigen sich befinden, welche in der bekannten Verfassungs­und neuerdings in der Schutzwacht-Angelegenheit mit Vor­liebe genannt worden find, namentlich die Herren von Urff, von Oeynhausen, Beß, Reccius, von Loßberg, von Schenck u. A. Eine ähnliche Wahrnehmung hat man früher beim Zuge nach Luxemburg in Betreff der Herren von Müldnxr, von Bardeleben, von Rieß, von Meibom rc. machen wol-