Neue
Hessische Zeitung.
â« W. Mittwoch, den 12. April. 18-18.
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Wahlen zur National Versammlung.
Bekanntlich) fand am 31. März und an den ersten Apriltagen zu Frankfurt am Main eine Versammlung deutscher Volksmänner zur Berathung über die gemeinsamen deutschen Verfassungs - Angelegenheiten Statt. Dieselbe hat beschlossen, daß die künftige Verfassung und Gestaltung Deutschlands von einer nach freiesten Grundsätzen gewählten National-Versammlung festgesetzt werden solle und daß dieselbe am 1. Mai d. I. zu Frankfurt zusammen zu treten habe. Jeder volljährige selbstständige deutsche Mann ist wählbar; jeder volljährige selbstständige Staatsangehörige kann an der Wahl Theil nehmen. Die außerordentliche Bedeutsamkeit der Versammlung liegt auf der Hand. Das Glück und die Wohlfahrt von Millionen, der Ruhm und die Größe Deutschlands, die Kraft und das Ansehen unserer Nation, ja vielleicht Krieg und Frieden und die Gestaltung von ganz Europa werden von ihren Beschlüssen ab- hângen. Es ist daher von großer Wichtigkeit, daß von allen Seiten die tüchtigsten Männer zu dieser Versammlung entsendet werden. Jë größer die Ehre der Theilnahme an den Wahlen, um so größer die Verpflichtung, mit allem Fleiß und nach bestem Gewissen zu wählen. Der zu Frankfurt versammelte Ausschuß deutscher Volksmänner hat deßhalb eine ernste Ansprache an alle Wähler gerichtet, worin er auf die hohe Bedeutsamkeit der Wahlen aufmerksam macht. Wir fordern Euch auf, sagt er, „in Ernst und Ordnung an das Wahlgeschäft zu gehen, zu der National-Versammlung Männer zu entsenden, schlicht und bieder, Männer die vor den Augen des Volkes bekundet haben, daß das Gesammtwohl Höber steht, als jedes Sonderinteresse, die Gerechtigkeit höher als Slandesrücksichten und Vorurtheile, die Wahrheit höher als jeder Sieg der eigenen Meinung. Bedenkt, was in
Eure Hand gelegt ist! Bedenkt, daß Eure Väter auf Euch sehen, daß Eure Enkel dereinst von Euch Rechenschaft fordern, wie Ihr den großen Augenblick zum Heile des Volkes benutzt habt." —
In Kurhcssen wird die Wahl am 18. April vorge- nommen werden müssen. Das deßhalbige Wahlgesetz ist am 10. April von den Ständen berathen und in allen seinen Punkten einstimmig angenommen worden. Die Zeit drängt; die bevorstehenden Festtage, die Schwierigkeiten in Betreff der Stimmenzählung ic. haben einen so nahen Wahltag nothwendig gemacht. Um so mehr müssen wir eilen, uns die Gesichtspunkte und Grundsätze zu vergegenwärtigen , nach welchen die Abgeordneten zu wählen sein mögten. Jeder Wähler benennt unmittelbar und ohne Zwischenwahl (ohne Vermittlung durch Wahlmänner) den Vertreter; jeder Wähler muß also auch beurtheilen, welche Eigenschaften der Deputirte haben muß, um mit Geschick und Erfolg zum Besten unseres großen und engern Vaterlandes thätig sein zu können.
Ich habe an der Vorversammlung in Frankfurt Theil genommen*), ich weiß, welcher Geist und welche Geister dort gewaltet haben und welche Kräfte und Mächte in den Maitagen walten werden: vielleicht ist daher meine Meinungsäußerung und mein Wink für Manchen nicht überflüssig und unwillkommen.
Daß freisinnige Männer, Männer von entschiedener Farbe und festem Cbaraeter, Männer von warmer Vaterlandsliebe zu wählen sind, versteht sich ganz von selbst.
*) Zur Beruhigung einiger bedenklichen Gemüther bemerke ich, daß dies auf den Grund einer mit von befreundeter Hand ju- gestellten besonderen Einladung geschehen ist.