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gegenjauchzten, schließt er, Preußen sei schon vom Augen­blick des Kampfes an ein constitutioneller Staat gewesen, durch die Richtung und den Ausgang der Revolution zu Berlin sei der Grundsatz der konstitutionellen Monarchie, daß des Fürsten Person Heilig und unverletzlich sei und alle Verantwortlichkeit nur seine Rathgeber treffe, verwirklicht habe Berlin, habe das preußische Volk selbst in edelster Weise seinen Staat direct auf den Standpunct der eonsti- tutionellen Monarchie erhoben." Wir können dieser Be­gründung in keiner Weise beistimmen; Preußen war vor den Ereignissen in Berlin kein constitutioneller Staat, eine Verantwortlichkeit der Minister bestand in keiner Weise, und eine solche läßt sich nicht einseitig von Seiten der Stadt Berlin einführen oder gar noch auf einen frühern Zeitpunct zurückdatiren; es fragt sich nicht bloß darum, von welcher Idee Berlin nach beendigtem Kampfe vielleicht beseelt war, sondern darum, ob sich der König von Preußen vor dem Kampfe und während des Kampfes für einen constitutionellen König hielt, ob er wirklich ein solcher war. Und in dieser Beziehung kann die Antwort wohl nicht zweifelhaft sein. Wäre aber auch wirklich Preußen schon vor dem unseligen Kampfe ein constitutioneller Staat im Sinne des Herrn R. H. gewesen, so ist es doch wahrlich noch nicht so außer allein Zweifel, daß den König keine Verantwortlichkeit treffe. Würde Herr R. H. wohl der Ansicht sein, daß, wenn z. B. irgend ein andrer Fürst eines deutschen konstitutionellen Staats ein solches Blutbad veranlaßt habe, diesen gar keine Ver­antwortung treffe? Würde er in einem solchen Falle nur die Minister für verantwortlich halten? Gewiß nicht! Um so weniger kann dies vom Könige von Preußen gesagt werden, als er wohl nicht als constitutioneller König, son­dern als oberster Militärchef die Veranlassung zum Kampfe gegeben hat. Allein von allem Diesen auch einmal abge­sehen, was hinderte denn den König von Preußen als kon­stitutionellen Fürsten, dem Kampfe sofort ein Ende zu ma­chen? Sollen auch für diese Unterlassung die Rathgeber allein verantwortlich sein? Täuschen wir uns nicht und betrachten wir die Sache wirklich so, wie sie ist. Der König von Preußen hat rechtlich einzig und allein die volle Ver­antwortlichkeit zu tragen, alle Fiktionen, an sich schon etwas Trügerisches und Abnormes im Staatsrechte, führen hier zu den unauflöslichsten Widersprüchen. Welchen Grund der Jubel der Berliner habe, wollen wir nicht weiter un­tersuchen, auch kann derselbe an dem Resultate Nichts än­

dern. Augenzeugen versichern, daß derselbe lediglich dem Siege deS Volks gegolten habe. Der König von Preußen ist unserer Ueberzeugung nach politisch unmöglich ge­worden, nur durch die Thronentsagung kann er die Schuld, die auf ihm lastet, sühnen. Ob das preußische Volk, ob Deutschland derselben Ansicht sei, wird sich bald entscheiden, ebenso ob Jemand verblendet genug sein kann, bei der Wahl des Oberhauptes für Deutschland an den König von Preußen zu denken.

Sowenig wir nun auch irgend gewillt sind, die Ber­liner Ereignisse und die Stellung des Königs von Preußen zu bemänteln, so wenig können wir aber auch in jene schimpflichen Adressen einstimmen, die für den König von Preußen hin und wieder berathen und veröffentlicht sind, und jenen bildlichen Erecutionen beipflichten, in denen sich das empörte Gefühl und die Volksjnstiz an manchen Orten bethätigt hat. Die Könige und Fürsten, so lange sie noch als solche gelten, dürfen nie in den Kreis gemeiner Ver­brecher herabgezogen werden, damit wird der guten Sache, der Einheit Deutschlands, weit mehr geschadet als genützt; es gibt der würdigen Wege genug, aus welchen sich der Unwille des Volks kund geben kann. B.

Der deutsche Volkstag.

Frankfurt, am 30. März.

Die heiterste Frühlingssonne geleitete mich gen Marburg, der klarste Lenz-Morgen blühte im Osten empor, als wir der alten Kaiserstadt uns näherten. Ob diese glühende Nöthe den Rosenhauch einer morgenfrischen Zukunft Deutsch­lands bedeutete? oder den blutigen Schein gewaltsamer Um­stürzung und vernichtender Rohheit? Sonderbar! Jahrelang harrt man einem Ereignisse entgegen, einem Ereignisse, das da retten soll und kann aus dem entwürdigendsten Zu­stande, aus der drückendsten Knechtung, aus der härtesten Schmach, und nun der Augenblick da ist, erschrickt man vor der gewaltigen Größe der Erscheinung, vor der Gött­lichkeit ihres enthüllten Antlitzes. Oder ist es ein Schau­der vor dämonischen Mächten und Gestalten, der fröstelnd kalt in stillen Zwischenstunden uns befällt? Wie lange habe ich auf den Augenblick der Auferstehung gehofft, wie oft den Tag herbeigesehnt, wo das große deutsche Vaterland