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Die neue Stellung Preußens und seines Königs.

Unter diesem Titel hat Herr R. H. eine kleine Bro­schüre veröffentlicht, deren Inhalt der Vers. in folgenden Schlußworten zusammenfaßt: „Preußens Sicherheit nach Innen und nach Außen erfordert seine unbedingte und in­nige Einigung mit dem deutschen Gesammtvaterlande; das preußische Volk ist, wie sein König, gleichberechtigt den übrigen deutschen Völkern und Fürsten, aber das Oberhaupt von Deutschland wird nicht bestimmt durch den neu con- siitutionellen König von Preußen, sondern durch das deut­sche Parlament." Im Allgemeinen muß man diesen Sätzen, wie dem ganzen Inhalte des Schriftchens gewiß bcistimmen, es kann uns nicht in den Sinn kommen, der Behauptung zu widersprechen, daß „Preußens äußere und innere Existenz nur dadurch gesichert werden könne, daß es — der unhalt­baren, eiteln Rolle einer selbstständigen Großmacht entsa­gend — sich ehrlich und offen mit allen seinen deutschen Provinzen den übrigen deutschen Brnderstäinmen anschließe, daß Preußen — vorbehaltlich derjenigen inneren Selbst­ständigkeit, welche jeder deutsche Bundesstaat gleichmäßig für sich in Anspruch nimmt — ehrlich und offen fortan in Deutschland aufgehe;" ebensowenig kann im Geringsten be­zweifelt werden, daß das preußische Volk gleichberechtigt sei den übrigen deutschen Volksstämmen, und daß das Ober­haupt von Deutschland, mag dieses nun als Präsident eines republikanisch organisirten deutschen Parlaments, oder als deutscher Kaiser orer in anderer Weise auftreten, nicht ein­seitig durch den jetzt konstitutionellen König von Preußen, sondern durch das deutsche Parlament bestimmt werde. Wir halten es sogar in letzterer Hinsicht mit Rücksicht aus die Greuelscenen in Berlin für rein unmöglich, daß der König von Preußen, d. h. der jetzige König Friedrich Wilhelm IV., jemals das Oberhaupt von Deutschland, oder „der Führer Deutsch­lands in den Tagen der Gefahr" werden könne. Dagegen müssen wir dem Herrn Vers. darin aufs Entschiedenste wi­dersprechen, daß der jetzige König von Preußen gleichbe­rechtigt sei allen übrigen deutschen Fürsten. Ich glaube, für diese Ehre werden sich die übrigen deutschen Fürsten verbindlichst bedanken, und ich meine, zwischen dem Könige von Preußen und dem Erbgroßherzog - Mitregenten von Darmstadt, dem Könige von Württemberg, dem Großherzoge von Baden, von Weimar rc. sei deren doch ein sehr bedeu­

tender Unterschied. Hat der König von Preußen etwa, wie diese, die Stimme seines Volks gehört? Hat er seinen Unterthanen die ewigen unwandelbaren Rechte eingeräumt ? Hat er seine Zeit verstanden? Wahrlich nicht! Und wenn dennoch das Volk zu seinen Rechten gelangt ist, so weiß Jeder nur ju gut, mit welchen Opfern Berlin sie errungen hat. — Ist es etwa so eine Kleinigkeit, so etwas Gerin­ges, das unschuldige Blut von Tausenden auf die schmach­vollste Weise vergießen zu lassen? Konnte nicht der König von Preußen aus den Vorgängen in Frankreich und an­deren Ländern lernen, was es heißen will, wenn die könig­liche Macht trotzend auf ihre besoldeten Bajonette sich den gerechten Forderungen des Volks und der Zeit widersetzt? Hat es etwa die Presse daran fehlen lassen, dem Könige von Preußen die Folgen des Widerstands zu zeigen und vorherzusagen? Mag das entsetzliche Berliner Blutbad hcr- vorgerufen sein, auf welche Weise es wolle, stets trifft die volle Verantwortlichkeit — verhehlen wir es uns nicht — den absolutistischen König von Preußen; denn an solche Fabeln, daß ein Mißverständniß die Veranlassung zu dem ißftünbigen Gemetzel gewesen sei, wird wohl kein vernünf­tiger Mensch glauben. In Preußen war bisher nach staats­rechtlichen Principien und nach vielfachen Erklärungen des Königs und der Minister nur der König selbst verantwort­lich, von einer Verantwortlichkeit der Minister und Rath- geber desselben kann rechtlich gar nicht die Rede sein. Ja die Minister haben noch auf dem jüngsten Landtage aufs Entschiedenste jede Verantwortlichkeit als den Rechten der Krone zuwiderlaufend von sich abgelehnt. Herr R. H. ist anderer Ansicht; er sagt: „Alle Verantwortlichkeit also trifft nun lediglich die Rathgeber des Königs: aber von diesen suche auch Niemand die Blutschuld hinwegzuwaschen! auch den landflüchtigen Prinzen von Preußen suche Niemand in Schutz zu nehmen! — Ein solcher Versuch würde von Neuem die Möglichkeit des Throns für den König von Preußen in Frage stellen: denn Jemanden muß die Ver­antwortung treffen." Herr R. H., dessen wohlmeinende Absicht wir wahrlich am Allerwenigsten verkennen und dem wir von Herzen gern beistimmen möchten, wenn wir nur könnten, sucht seine Behauptung durch eine, leider unhalt­bare, staatsrechtliche Fiction zu stützen; aus den Vorgängen nach dem Kampfe, namentlich dem unbegreiflichen und alles menschliche Gefühl empörenden Jubel, mit dem die Berliner dem gleichsam einen Triumphzug haltenden Könige ent-