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Hessische Zeitung.

v. Mittwoch, den 5. April. 1S-1S.

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Die Selbstständigkeit des Ministeriums.

Wie seit dem Jahre 1832 bis in die neueste Zeit von den Anhängern eines dem ganzen Lande so verderblich ge­wordenen Regierungssvstems mittelst einer kaum begreiflichen Gewandtheit in sophistischen Jnterpretationskünsten eine sehr große Anzahl von Bestimmungen unsrer Vcrfaffungsurkunde, die, in dem bei ihrer Ertheilung beabsichtigten Sinne auf­gefaßt und vollzogen, von dem wohlthätigsten Einflüsse auf unser öffentliches Leben hätten sein können und geworden sein würden, fortwährend für diesen Zweck aufs Aeußerste verkümmert, ja fast gänzlich unnütz gemacht worden sind, ist allbekannt. Die trefflichen Aufsätze von einer mir nahe befreundeten Hand über die Kurhessischen Zustände, mit ihren Nachträgen, in der Deutschen Zeitung haben auch dem Auslande die Augen darüber geöffnet. Jetzt aber ist es an der Zeit, auf eine erfolgreiche Heilung der durch solche Mittel unserer, mit Recht so hoch geschätzten, Verfassung geschlagenen, theilweise tief in das innerste Leben derselben eindringenden, Wunden den ernstlichsten Bedacht zu nehmen. Einen reichhaltigen Stoff dazu bieten schon die mehrseitig aufgetauchten Desiderien, insbesondere deren lange Reihe, wie sie von dem unermüdlich regsamen Abgeordneten Henkel der Ständeversammlung jüngst vorgelegt worden, dar; auch ich habe mir einige Dutzend §§. unsrer Vers. Urk. ange­merkt, die ohne daß es dazu einer Abänderung oder Erläuterung in dem Sinne des §. 153 der V. U. bedürfte mittelst einfach nachhelfender Zusätze in ihre ursprüng­liche Geltung wieder eingesetzt und gegen mögliche Verdre­hungen in einem entgegengesetzten Sinne gesichert werden könnten.

Aber vor Allem thut es Noth dringend Noth,

dem Grund übel für alle Zukunft abzuhelfen, welches gleichsam die Brücke dazu gebahnt hat, daß dergleichen Ver­drehungen und Umgehungen der wohlthätigsten Bestimmungen unsrer V .U. unter dem Vorgeben eines höheren Gebotes so er­folgreich in das Leben eingeführt werden konnten. Es ist dies der, hauptsächlich von jenem Zeitpunkte datirende, seitdem aber immer mehr sichtbar und fühlbar gewordene Mangel allerEinheit undSelbstständigkeit desStaats- ministeriums, welches kaum noch jemals in dieser ho­hen Stellung, vielmehr nur als ein, aller gemeinsamen Kraft und Haltung entbehrendes, Aggregat mehrerer einzelnen Minister erschien und seine Thätigkeit äußerte.

Vor Allem hätte man daher wohl, im vollen Vertrauen auf unser dernlaliges, gewiß von dem reinsten und eifrigsten Willen, die V. U. im ächt konstitutionellen Sinne zur Vollziehuug zu bringen, beseeltes Ministerium, voraussetzen dürfen, daß dasselbe gleich im Beginnen seiner Wirksamkeit mit einer jenen Uebelstand mit einem Male und für immer beseitigenden Manifestation hervorträte! Es ist dieses leider nicht geschehen. Eine kaum zu bewältigende Ueberfluthung mit Geschäften die unausbleibliche Folge einer ganz neuen Gestaltung der öffentlichen Zustände, und der nothwendigen Abhülfe dringender Bedürfnisse des Landes mag der anfänglichen Zögerung zum Erklärungsgrunde dienen; aber es sind darüber nun bereits Wochen hin­gegangen, und es ist noch nichts geschehen; meiner innig­sten Ueberzeugung nach darf aber jener hochwichtige Schritt nicht länger unterbleiben, wenn nicht unser neu erwachtes, und so frisch aufblühendes, constitutionelles Leben der Gefahr, oder wenigstens der Möglichkeit, durch allmä- liges Benagen der Grundsäulen seiner wirksamen Ausfüh­rung von Neuem verkümmert zu werden, ausgesetzt sein soll.