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durch die bekannte Schrift des Herrn von Savigny „über den Beruf unsrer Zeit zur Gesetzgebung." Herr v. S. sprach der dermaligen Zeit den Beruf zur Gesetzgebung schlechthin ab, und zwar aus Gründen, die von seinem Standpunkte aus auch jetzt noch ihre volle Geltung haben würden.
Wir sind heutzutage in eine neue Geschichtsphase ein- getreten, welche mit der damaligen einige Ähnlichkeit hat. Ich sage einige Aehnlichkeit, denn nur äußerliche Momente sind es, die an jene Zeiten erinnern. Dem tiefern Grunde nach ist die heutige Bewegung eine wesentlich verschiedene. Der damalige Zustand gleicht dem des Sclaven, der seine Ketten zerbrochen, aber den Gebrauch der Freiheit nicht kannte. Man gab sich vertrauensvoll der Leitung Derer hin, die im Freiheitskampfe an der Spitze gestanden, ohne zu wissen, daß nur im Selbstvertrauen die einzige Gewähr der Freiheit liegen könne. Der damalige Freiheitstrieb war negativer Art, Franzosenhaß bildete das treibende Element der Deutschthüinelei. Heutzutage hat sich das geändert. Der Franzosenhaß ist verschwunden, Achtung, ja Bewunderung ist an dessen Stelle getreten und der Freiheitstrieb der deutschen Völker beruht auf den positiven Grundlagen des Selbstgefühls und der Männerwürde. Eine 30jährige Erfahrung hat die Deutschen die Frucht vom Baume der Erkenntniß kosten lassen, die deutschen Völker wissen, was sie wollen.
Der Wille aber, soll er anders nicht in vage Raison- nements sich verflüchtigen, muß sich äußerlich concret gestalten, er muß durch die Gesetzgebung positiv sich ma- nifkstiren. Darum der wiederholte Ruf nach neuen Gesetzen. Was indessen vor 30 Jahren jugendlicher Enthusiasmus war, ist heutzutage männlicher Ernst geworden.
Wie aber, wenn von Neuem ein Herr von Savigny aufträte und uns die Schwierigkeit, neue Gesetze zu machen, deducirte? Wer wird im Stande sein, die von Sa- vignysche Theorie als solche zu widerlegen, wer wird jene Schwierigkeit verkennen? Schreiber dieses am Allerwenigsten und dennoch hält er die ganze Lehre für grundfalsch, eben weil es eine Lehre, weil es bloße Theorie ist.
Ein vollkommenes, allen Anforderungen der Theorie entsprechendes Gesetz liefern, ist mindestens eine Aufgabe von unsäglicher Schwierigkeit. Allein in dieser Weise darf die Aufgabe für unsre Zeit wenigstens von vorne herein nicht gestellt werden. Sie paßt allenfalls für absolute
Staaten, deren Gesetzgebung auf Jahrhunderte berechnet wird, wo ein passender Conservatismus die Mißbräuche der Gesetzgebung viele Menschenalter hindurch bestehn läßt, ehe es der vis inertiae einfällt, an eine Aenderung auch nur zu denken. Da heißt es:
„Es erben sich Gesetz' und Rechte
Wie eine cw'ge Krankheit fort" u. s. W.
Anders dagegen in einem freien Staate, wo die Gesetze der Ausdruck des Volkswillens im höhern Sinne sind und dem Zeitbedürfnisse entsprechen sollen, mit welchem sie auch wechseln müssen; wo eine immer rege öffentliche Meinung die vorhandenen Mängel rügt und auf deren Abstellung dringt. Die Gefahr eines mangelhaften Gesetzes ist hier nicht so groß, wohl aber dürfte es hier vor Allem gelten, daß das Bessere der Feind des Guten ist.
Die viel gerühmte Gründlichkeit der Deutschen hat uns mehr geschadet, als den Franzosen die ihnen oft zum Vorwurf gemachte Oberflächlichkeit, es steckt mehr Eitelkeit dahinter, als man wohl glaubt. DasStreben nach umfassenden und alle Eventualitäten erschöpfenden Gesetzen zeugt von einem mangelnden Selbstgefühl, von einem Mißtrauen in sich selbst und Andre und verträgt sich nicht mit der wahren Freiheit. Der Zwang der Gesetze ist und bleibt immer ein Zwang, der möglichst zu beschränken ist. Darum suche man bei Abfassung neuer Gesetze nicht Alles gesetzlich formtreu zu wollen, lasse vielmehr einen Spielraum für eine vernünftige Freiheit. Pessima respublica plurimae leges.
In unsrer Zeit, wo die Ereignisse sich drängen, kommt es vornehmlich darauf an, die Gelegenheit beim Schopfe zu fassen und einen kühnen Wurf zu wagen. Bei dem ernstlichsten Streben nach guten Gesetzen maße man sich nicht an, die besten und vollkommensten liefern zu wollen, vertraue vielmehr auf den vernünftigen Sinn Derer, die die Gesetze anzuwenden haben.
Sämmtliche Gesetze, deren baldiges Erscheinen ein un- abweisliches Bedürfniß unsrer Zeit geworden ist, betreffen Gegenstände, die theoretisch schon allseitig beleuchtet, und über welche in andern Ländern Gesetze bereits erschienen oder Gesetzesentwürfe vorbereitet sind. Man lasse daS oft eitle Streben nach Originalität fahren, lege eines jener Gesetze den zu machenden Ausarbeitungen zu Grunde und bringe nur hier und da die als nothwendig erscheinenden Aenderungen an.
Auf diese Weise wird man einem momentanen Bedürfe