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Provinz Hana u

Hanau, Donnerstag den 2?. Dezember 1860,

£5^ Mit dem 1. Januar k- I. beginnt ein neues Abonnement auf das Provinzialwochenblatt, und werden neu zugehende Abonnenten gebeten, ihre Bestellungen recht zeitig bei der Redaktion machen zu wollen, wobei bemerkt wird, daß bfr Abonnementspreiö jährlich 2| st. beträgt und auswärtigen Abonnenten das Blatt stets portofrei zugehen wird.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Feldwebel in der Handwekkerkompagnie, Friedrich Riebeling, zum Werkschreiber bei der Main-Weserbahn,

den Feldwebel und Rechnungsführer bei der Mi- litairslrafabcheilung, Heinrich Ludwig M o hr ma n n, zum ExpedmSnSgehülfen auf dem Bahnhöfe zu Cassel,

den Oberfeuerwerker im Artillerieregiment, Fried­rich Dorsch, zum Erpeditionsgehülfen auf dem Bahnhöfe zu Wabern und

den Feldwebel im Leibgarderegiment, Otto Fried­rich Eise crâger, zum Erpeditionsgehülfen auf dem Bahnhöfe zu Marburg,

sämmtlich auf Widerruf zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

zu der vom Crblandpostmeister, dem Herrn Für­sten von Thurn und 3an6, in Vorschlag gebrachten Versetzung des Assistenten Karl Briese bei dem Oberpostamte zu Cassel in gleicher Eigenschaft zum Postamt- ui Eschwege und des Assistenten Hermann Pfeiffer bei dem letztgenannten Postamte in glei- cher Eigenschaft zum Oberpostamte zu Cassel die allerhöchstlandesherrliche Genehmigung zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem das bisherige Patronat des Call- mann'schen FamÜienbenefizinmö erloschen ist, wer­den alle Diejenigen, welche auf dasselbe Ansprüche zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, solche binnen 4 Wochen unter Vorlegung der erforder­lichen Nachweise dahier geltend zu machen.

Castel. am 30. November 1860. '

Kurfürstliche Regierung der Provinz sttiederhessen.

v. Benning.

vt. Hofmann.

2. Die auf den Inhaber lautenden Schuldver­schreibungen der Kurhesslschen Landeskredickasse vom 5- Oktober d. I., Serie B? 9fr. 10,894 und D Nr. 10,572 nebst den dazu gehörigen Zinsabschnir- teil, werden hierdurch in Gemäßheit deS § 21 des Gesetzes vom 23. Juni 1832, die Errichtung einer Landeskreditkaste-betreffend, gekündigt-

Cassel am 5- Dezember 1860.

Kurfürstliche Direktion der Landeskreditkasse. Lox.

vt. Manns.

3. Bewerber um das erledigte Physikat Treis a/L. werden hierdurch wiederholt aufgefordert, unter Vorlegung der Zeugnisse über ihre allenthalbige