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Provinz Hana u
Hanau, Donnerstag den 2?. Dezember 1860,
£5^ Mit dem 1. Januar k- I. beginnt ein neues Abonnement auf das Provinzialwochenblatt, und werden neu zugehende Abonnenten gebeten, ihre Bestellungen recht zeitig bei der Redaktion machen zu wollen, wobei bemerkt wird, daß bfr Abonnementspreiö jährlich 2| st. beträgt und auswärtigen Abonnenten das Blatt stets portofrei zugehen wird.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Feldwebel in der Handwekkerkompagnie, Friedrich Riebeling, zum Werkschreiber bei der Main-Weserbahn,
den Feldwebel und Rechnungsführer bei der Mi- litairslrafabcheilung, Heinrich Ludwig M o hr ma n n, zum ExpedmSnSgehülfen auf dem Bahnhöfe zu Cassel,
den Oberfeuerwerker im Artillerieregiment, Friedrich Dorsch, zum Erpeditionsgehülfen auf dem Bahnhöfe zu Wabern und
den Feldwebel im Leibgarderegiment, Otto Friedrich Eise crâger, zum Erpeditionsgehülfen auf dem Bahnhöfe zu Marburg,
sämmtlich auf Widerruf zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
zu der vom Crblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und 3an6, in Vorschlag gebrachten Versetzung des Assistenten Karl Briese bei dem Oberpostamte zu Cassel in gleicher Eigenschaft zum Postamt- ui Eschwege und des Assistenten Hermann Pfeiffer bei dem letztgenannten Postamte in glei- cher Eigenschaft zum Oberpostamte zu Cassel die allerhöchstlandesherrliche Genehmigung zu ertheilen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Nachdem das bisherige Patronat des Call- mann'schen FamÜienbenefizinmö erloschen ist, werden alle Diejenigen, welche auf dasselbe Ansprüche zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, solche binnen 4 Wochen unter Vorlegung der erforderlichen Nachweise dahier geltend zu machen.
Castel. am 30. November 1860. '
Kurfürstliche Regierung der Provinz sttiederhessen.
v. Benning.
vt. Hofmann.
2. Die auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen der Kurhesslschen Landeskredickasse vom 5- Oktober d. I., Serie B? 9fr. 10,894 und D” Nr. 10,572 nebst den dazu gehörigen Zinsabschnir- teil, werden hierdurch in Gemäßheit deS § 21 des Gesetzes vom 23. Juni 1832, die Errichtung einer Landeskreditkaste-betreffend, gekündigt-
Cassel am 5- Dezember 1860.
Kurfürstliche Direktion der Landeskreditkasse. Lox.
vt. Manns.
3. Bewerber um das erledigte Physikat Treis a/L. werden hierdurch wiederholt aufgefordert, unter Vorlegung der Zeugnisse über ihre allenthalbige