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H a n a u, Donnerstag den 13. Dezember 1860.

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l^5" Mit bem 1. Januar k. I. beginnt ein neues Abonnement auf daS Provinzialwochenblatt, und werden neu zugehende Abonnenten gebeten, ihre Bestellungen recht zeitig bei der Redaktion machen zu wollen, wobei bemerkt wird, daß der AbonnemenlspreiS jährlich 2^ fL beträgt und auswärtigen Abonnenten das Blatt stetS portofrei zugehen wird.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königlich- Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst zu befehlen geruhet, daß der Konsul der Argentinischen Konföderation für Kur- Hesfen, Kaufmann Friedrich Möller zu Cassel, in dieser Eigenschaft anerkannt werde.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Pedellen Gustav V ii c r o i r bei dem Oberhof- marschaUamt in den Ruhestand zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den vormaligen ÄmtSadvokaten Philipp Türk in Fulda zum Unrergerichcsanwalte bei den Justzäm- rern Neuhof, Schwarzenfels und Schlüchtern, mit dem Wohnsitz in 9Jeubof, zu bestellen.

Allgemeine Verfügungen der Oberdehördm,

<- _ Aufforderung.

Zur Präsentation für die beiden vom Abt Lud­wig Landau unterm 24. Oktober 1585 gestifte­ten Familienstipendien für Schüler des Hiesigen Gymnasiums sind nach dem Stiftungöbriefc, seit dem AuSsterbèn der Agnaten des Namens Lan­dau,die Vornehmsten der väterlichen Freund, schäft" deS Stifters in der Weise berufen, daß

unter diesen die zwei Aeltesten das nächste Anrecht zur Präsentation der Stipendiaten genießen.

Statt gehabten Verhandlungen zufolge nehmen dermalen zwei Mitglieder der betreffenden Familie, nämlich:

der Herr S-kretar Franz Anton v. Sch lere tb und der Herr Obergerichlörath a. D. Joh. Baptist Hoon das PräsenraklonSrecht in Anspruch und steht deren Anerkennung, was die Familienab­stammung anbelangt, nichts entgegen.

Da indeß möglicher Weise näher berechtigte Personen vorhanden sind, deren Recht, falls sie solches geltend machen wollen, die diesseitige, aus den Grund einer Präsentation der beiden vorge­nannten Familienmitglieder etwa erfolgende, Ver­leihung der fraglichen Familienstipendien hier- nächst tri Frage stellen könnte, und da ferner durch die seither gepflogenen Verhandlungen über die Existenz solcher näher Berechtigten, sowie darüber, ob solche Anspruch auf das Präsentationsrecht machen wollen, zuverlässige Auskunft nicht zu er­langen war; so haben nUegeldie, die eS angebt, in Folge dieser Aufforderung,

innerhalb 6 Wochen, von heute an, unter Vorlegung von Geschlechtsiafeln und An­gabe ihres Lebensalters und ihrer perfösilichen Verhältnisse, bei der unterzeichneten Stelle ihre Ansprüche anzumelden, im NichtanmeldungèfaU«