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Wochenblatt für die Provinz Hanau.

Hanau, Donnerstag den 8. November 1860.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhec:

den AbtheilungSingenieur Wilhelm Jahn in -Wabern, unter Enthebung von den Funktionen eines BahnbofsvorstandeS daselbst, in gleicher Eigenschaft nach Cassel zu versetzen.

Seine Königlicke Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den ordentlichen Gymnasiallehrer Friedrich Span­genberg zu Hersfeld in gleicher Eigenschaft an daè Gymnasium in Hanau zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem dienstthuenden Kavalier bei Ihrer Königlichen Hoheit, der Prinzessin Friedrich von Hessen, Kammer- Herrn von Oertzen, die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem Könige von Schweden demselben verliehenen Ritter­kreuzes des Ordens vom heiligen Olaf zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1# Bewerber um das erledigte Physikat Lichtenau werden aufgsfordert, ihre Gesuche binnen 4 Wochen anher einzureichen.

Cassel am 17. Oktober 1860.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Nicderhessen.

Rieß.

vt. Matthei.

2. ES wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Folge der Versetzung deS Landmesserinspektors Buß von Hanau nach Cassel alle zu dessen bis­herigen Geschäftskreis gehörigen Berichte und Siequ;,ttionen von nun an der Oberlandmesserin­spektion zu Cassel einzusenden sind.

Cassel am 24. Oktober 1860.

Kurfürstliches Obersteuerkollegium. Hanstein-Knorr.

3. Unter Hinweisung auf unsere Bekanntmachung vom 10. Juli d. I. bringen wir hiermit zur öffent­lichen Kenntniß, daß Deute in Gegenwart deS betreffenden landständlschen Ausschusses weiter für 50,000 Thlr. Kurhessische Staatskassenscheine ver­brannt, demnach überhaupt nunmehr für 1,075,000 Thlr. vernichtet werden sind.

Cassel am 29. Oktober 1860.

Kurfürstliche Direktion der HauptstaatSkasse. v. Wille.

vt. Stephan.

4. Wegen der am 1. d. M. cingelretenen Ver­änderungen im Gange der durch Schweinfurt passirenden Eisenbahnzüge ist angeordnet worden, daß die Abfertigung der täglichen Personenpost zwischen Fulda- und Schweinfurt von demselben Tage an

aus Fulda um 7 Uhr Morgens und

aus Schweinfurt um 8 Uhr Morgens

Statt findet, was hiermit zur öffentlichen Kennt­niß gebracht wird. ( »

Cassel am 3. November 1860.

Kurfürstliche Generalpostinspektion.

v. Wille, k. A.