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Hanau,

WonnerKag den L November 1860»

Gesetzgebung.

Die Nr. XII des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:

Ansschreiben des Ministeriums des

Innern

, vom 25. Oktober 1860,

die Einberufung der Laudst ä nde betreffend.

'Nachdem Seine Königliche Hoheit der Kurfürst die Einberufung der Landskände auf den 12. No« vèmbcr d. I. allergnadigst verordnet haben, so wird solches hierdurch bekannt gemacht und ergeht an alle, welche an dieser Srandeversammlung Theil zu nehmen haben, die Aufforderung, bis zu dem ge­nannten Tage dahier cinzutrefsen und übrigens sich der Geschäftsordnung für die Landende gemäß zu verhalten.

Cassel am 25. Oktober 1860.

Kurfürst!. Ministerium des Innern,

L o l in a r. -

Vt. B a uma n n.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Bewerber um das erledigte Physikat Lichtenau werden ausgefordert, ihre Gesuche binnen 4 Wochen anher einzureichen.

Cassel am 1'7. Oktober 1860.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.

Rieß.

vt. Matthei.

2. Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Folge der Versetzung des Landmesserinspektors Buß von Hanau nach Cassel alle zu dessen bis^ herigen Geschäftskreis gehörigen Berichte und Requisitionen von nun an der Oberlandmesserin­spektion zu Cassel einzusenden sind. ,

Cassel am 24. Oktober 1860.

Kurfürstliches Obersteuerkolkegium.

' Hanstein-Knorr.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.

1. Zur Nachricht

für die

Herren Aerzte und Apotheker.

In Folge allerhöchster Genehmigung erschien im Verlage deS reformirten Waisenhauses zu Casses: PHARMACOPOEA

HASSIAE

ELECTORALIS

POTE«TISSIM1 ELËCTORIS JUSSU EDITA.

EDITIO AMMA -AIEXDATIOR.

Der Preis für dieses auf starkes Schreibpapier gedruckte Werk (28 Bog. 8.) ist 2 Thl. io Sgr.