H a nau, Donnerstag den 19. Juli 1860.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Baueleven Heinrich Ferdinand Mergardt zu Nauheim zum Berukommissar in Hofgeismar provisorisch zu bestellen.
Seine Königliche Hoheitder Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Justizbeamten Otto Gleim von Kirchhain in gleicher Eigenschaft zum Justizamte 1 in Marburg zu versetzen und
den ordentlichen Kriminalgerichtsasseffor Friedrich Ludwig Wiß dahier zum Zustizbeamten bei dem Justizamte in Birstein zu bestellen; sodann
den AmtSaktuar Heinrich Eduard Schwarzkopf von Eiterfeld in gleicher Eigenschaft zu dem Justiz- amte in Abterode^
den AmtSaktuar Karl Glück von Brotterode in gleicher Eigenschaft zu dem Justizamte II in Esch- wege und
den AmtSaktuar Heinrich Heuser vom Justiz- amte I in Marburg in gleicher Eigenschaft zu dem Justizamte in Ninteln zu versetzen.
Seine Königliche* Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Forstinspektoren Friedrich Henkel zu Visch- hausen und Ludwig von Tilemann zu Schön. ■ stadt das Prädikat „Forstmeister" zu verleihen;
den Rechnungsführer bei dem Vergamte in Schönstadt, Hütteninspektor Karl Ziegler, als Salinen-
inspektor und Rechnungsführer zur Saline Nauheim zu versetzen; •
den Billeteur Friedrich Falckenheimer zu Guntershausen zum Gülererpedienten daselbst auf Widerruf zu ernennen und
den Haupt- und Provinzialsteueramtokontroleur Friedrich Bechtold zu Marburg zu pensioniren.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Generallieutenant von Heyn au, Kommandeur der Infanteriedivision , die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem Könige von Hannover demselben verliehenen GroßkreuzeS des Guelphenordens, sowie
dem Oberstlieutenant und Flügeladjutanten von Biedenfeld und dem Oberfinanzrath von S ch m e r s e l d die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem Könige von Hannover denselben verliehenen Ritterkreuzes deS Guelphenordens und
dem Hauptmann im Leibzarderegiment, Freiherrn von Bersch uer, die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem Könige von Hannover demselben verliehenen Guel- phenorbens 4r Klasse
zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Kaufmann Florent von den Wo u wer d'Hanis zu Antwerpen zum Kurfürstlichen Konsul daselbst zu ernennen