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H a nau, Donnerstag den 19. Juli 1860.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Baueleven Heinrich Ferdinand Mergardt zu Nauheim zum Berukommissar in Hofgeismar pro­visorisch zu bestellen.

Seine Königliche Hoheitder Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Justizbeamten Otto Gleim von Kirchhain in gleicher Eigenschaft zum Justizamte 1 in Mar­burg zu versetzen und

den ordentlichen Kriminalgerichtsasseffor Friedrich Ludwig Wiß dahier zum Zustizbeamten bei dem Justizamte in Birstein zu bestellen; sodann

den AmtSaktuar Heinrich Eduard Schwarzkopf von Eiterfeld in gleicher Eigenschaft zu dem Justiz- amte in Abterode^

den AmtSaktuar Karl Glück von Brotterode in gleicher Eigenschaft zu dem Justizamte II in Esch- wege und

den AmtSaktuar Heinrich Heuser vom Justiz- amte I in Marburg in gleicher Eigenschaft zu dem Justizamte in Ninteln zu versetzen.

Seine Königliche* Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Forstinspektoren Friedrich Henkel zu Visch- hausen und Ludwig von Tilemann zu Schön. stadt das PrädikatForstmeister" zu verleihen;

den Rechnungsführer bei dem Vergamte in Schön­stadt, Hütteninspektor Karl Ziegler, als Salinen-

inspektor und Rechnungsführer zur Saline Nau­heim zu versetzen;

den Billeteur Friedrich Falckenheimer zu Guntershausen zum Gülererpedienten daselbst auf Widerruf zu ernennen und

den Haupt- und Provinzialsteueramtokontroleur Friedrich Bechtold zu Marburg zu pensioniren.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Generallieutenant von Heyn au, Komman­deur der Infanteriedivision , die Erlaubniß zur An­nahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem Könige von Hannover demselben verliehenen GroßkreuzeS des Guelphenordens, sowie

dem Oberstlieutenant und Flügeladjutanten von Biedenfeld und dem Oberfinanzrath von S ch m e r s e l d die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem Könige von Hannover denselben verliehenen Ritterkreuzes deS Guelphenordens und

dem Hauptmann im Leibzarderegiment, Freiherrn von Bersch uer, die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem Kö­nige von Hannover demselben verliehenen Guel- phenorbens 4r Klasse

zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Kaufmann Florent von den Wo u wer d'Hanis zu Antwerpen zum Kurfürstlichen Konsul daselbst zu ernennen