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H K N K U, Donnerstag den 28. Juni 1860.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden,

i. Gutsverpachtmig.

Dao Kurfürstliche Domänengut zu Reichensachsen UN Kreis Eschwege, aus 400 Acker Land und Wiesen. und 44 Acker Triesch bestehend, mit Ge­bäuden und Schäferei versehen, fett zur Ver­pachtung von Vern 1861. an auf 12 Jahre öf­fentlich auögeboren werden. Termin hierzu ist auf, D ienstag den 3- Juli d. I., Morgens 10 Uhr, in das Gescbâftölokal der unterzeichneten Behörde, bestimmt und werden Pachtbewerber, welche über Vermögen und landwirthfchaftliche Qualifikation sich alsbald im Termin gehörig auszuweisen haben, mit dem Bemerken eingela­den , daß die Pachtbedingungen im Sekretariate der unterzeichneten Behörde eingesehen werden können.

Cassel am 6. Juni 1860.

Kurfürstliche Oberfinanzkammer.

Bechtel-

vt. Schmelz.

2. Alle diejenigen, welche dem in den Ruhe- lianö verfetten Justizbeamten von Rau in Ktnei' Eigenschaft als erster Depositar bei dem Justizamre Birstein Gelder oder geideswerthe Sachen zur Aufbewahrung übergeben und den ordnungsmäßigen Himerlegungsschein oder im ö^ bereirö verfügter Herausgabe die hinterleg­ten Gegenstände noch nicht erhalten haben, wer­den in Gemäßheit des §. 27 der Depositenord. "ung vom 29. September 1823 hiermit aufaefor- oert, ihre etwaige Ansprüche binnen einer vom

ersten Erscheinen dieser Bekanntmachung an lau­tenden dreimonatlichen Frist im Sekretariate des hiesigen Obexgerichts an^umelden, widrigenfalls nach "Ablauf dieser Frist der zuständigen Behörde die Mittheilung gemacht werden wird, daß kein die Zurückgabe der Dienstbürgschaft hindernder Anspruch erhoben worden sei.

Fulda am 20. Juni 1860.

Der ObergericktSdirektor M a ck e l d e y. '

3. Unter Bezugnahme auf das AuSschreibeN Kur­fürstlichen Finanzministeriums vom 16. v. M wird bierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der vom 1. d. M. an in Wannfried errichte­ten UebergangSabgaben und Untersteuererhebung durch Beschluß Kurfürstlichen Finanzministeriums vom 14. d. M. die unbeschränkte Befugniß zur Abfertigung der daselbst vom Zollauslande ein­gehenden Poststücke, sowie zur Ausstellung und Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt wor­den ist.

Cassel am 18. Juni 1860.

Kurfürstliche Oberzolldirektion.

SchwertzeIl.

4. H a u p t ü b e r s i ch t über Einnahme und Ausgabe bei der durch die Verordnung vom 29. März 1827 errichteten Civil- Wittwen- und Waisenkassc für das Jahr 1859.

A. E i n n a h m e.

1 .) Bestand am Schlüsse des Jahres Th-l-r. -. H-r.

1858 ....... . 1,998 28 1