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Stille müssen begbalb auvßcfüftfs, mil Esstgbämpsen ausgeräuchert, die Wände abgekratzt und frisch getüncht, oder mit Lehmwasser bestrichen, der Boden mit schar­fer Lauge abgewaschen, oder mit ungelöschtem Kalke gescheuert oder abgehobelt und die Späne verbrannt, Krippen, Raufen und Eimer ganz bei Seite geschafft, oder fleißig gereinigt, die Ketten ausgeglüht, alles aber, was man, ohne zuviel einzubößen, zerstören kann, muß verbrannt oder verscharrt werden, wie Streu, ge­ringes Holzwerk, kleinere Hundehütten, Freßgeschirre ic. Man hüte sich auch, Stellen, die von dem Blute ober Weiser eines tollen Hundes besudelt sind , mit blo­ßen Händen zu berühren , besonders wenn die Ober, haut derselben nicht ganz heil ist.

Nothwendig ist es, daß man der Oitspolizeibehörde oder dem Ortsvorstande unverzüglich die Anzeige ma­che, wenn man ein der Wuth überhaupt verdächtiges, oder von einem solchen gebissenes Thier im Hause hatte, sollte es auch sogleich getobter worden sein /"ober im Falle ein muthmaßlich ober offenbar toller Hund ent­lauft , oder ein unbekannter, anscheinend wüthender sich an einem Orte sehen läßt. Verheimlichungen sol­cher Fälle sind daher in den meisten Staaten durch Verordnungen der Polizei streng verboten. ! Diese er­greift die erforderlichen Maßregeln, um ein Vorkommen der Art möglichst unschädlich zu machen, verfügt die Vorkehrungen zur Verfolgung und Erlegung des .schad- liehen Hundes, macht sein SBorbanbenfein in der gan­zen Umgegend bekannt, damit die Einwohner ihre Häu­ser verwahren, Vorsicht bei dem Aufenthalte ihrer Kin­der im Freien anwenden und genaue Aussicht auf ihr Vieh haben können. Vor allem aber verordnet die Po­lizei das Anlegen aller Hunde, und das Todten eines jeden frei umherlaufenden in der betreffenden Gegend während sechs bis neun Wochen.

Beschreibung der Wasserscheu oder Wuth beim Menschen.

Die Zeit, in welcher nach dem Bisse eines wüthen­den Thieres die Wasserscheu bei einem Menschen ein» tritt, ist unbestimmt. Es können nur einige Tage, aber auch, wie es sehr häufig der Fall ist, mehrere Wochen ober Monate dazwischen verstreichen , ja der Zeitraum vom Bisse an bis zum Ausbruche der Krank­heit kann viele Monate und bis zur Jahresfrist dauern. Man will selbst Fälle beobachtet haben, daß das Gift Jahre lang unthätig im Körper schlummerte und end- (lieb bocbjioch erwachte. Indeß gehören solche Beispiele ' zu den Seltenheiten, und ein Gebissener hat, wenn er

nach der nöthigen Vorbauungskur binnen Jahresfrist keinen Anfall erlitten, nichte mehr zu fürchten.

Ist nun die Bißwunde entweder zugeheilt (und eine Wunde der Art heilt gern schnell zu) ober noch offen, so entsteht in ober an derselben eine juckende oder ste­chende Empfindung. Die noch nicht vernarbte Wunde entzündet sich, und nimmt ein übles bläuliches, blei­farbiges Aussehen an. Die geheilte Verletzung oder die Narbe beginnt zu jucken, au stechen oder zu schmer­zen. Sie gerâth in Entzündung, bricht bisweilen aus, und es fließt ein bühner jauchiger Eiter, der bald ei­nen üblen Geruch bekommt, heraus. Die Entzündung und ziehenden Schmerzen der Wunde erstrecken sich in die umliegenden Theile , besonders aber gegen ben Hals und Nacken hin.

Jetzt verliert der Kranke, welcher oft vorher einige Zeit ungewöhnlich heiter, aufgeregt, überspannt unO zu sinnlichen Genüssen aufgelegt gewesen , seine Mnn- lerkeit, wird mürrisch, nachdenkend, verdrießlich, miß­trauisch, träge, erschlafft, reizbar, unruhig, beklommen, erschrickt leicht, sucht die Einsamkeit, athmet beengt. Er hat einen unruhigen, durch schwere Träume gestör­ten Schlaf und Widerwillen gegen das Essen,ssst ängst­lich , furchtsam, im ganzen Ansehen verändert, ermat­tet, niedergeschlagen, späterhin zornig, hat einen mi- stäten, wilden, starren Blick, verzerrte Gesichlszügt, Spannung und Brennen in der Magengegend tc

Mit Ausbildung dieser Nervenkrankheit wird bunt einen Krampf in den Scblingwcrkzeugen das Vorstck lungsvermögcn des Leidenden so verändert, daß er ei­nen Abscheu gegen alle Flüssigkeiten bekommt.

Anfänglich hat der Kranke bloß eine Beschwerde im Schlinge». An einer Stelle im Schlunde nämlich em­pfindet er einen gelinden Schmerz ober ein Gefühl ve» Verengerung. Es veranlaßt dieser Zufall Aengstlilb- kcil, Lust zum Trinken und doch Furcht davor, Trick zu wiederholten Versuchen und dann konvulsivisches Alb­inen, Ekel und Widerwillen gegen Flüssigkeiten, Rä»^ pern, Würgen, Brechen, Schmerzen im Magen unv in den Därmen.

Immer größer werden diese krankhaften Erscheinun­gen, die Beängstigungen steigen, das Aeußere des Kranken ändert sich, nimmt bald etwas Trauriges, bald etwas Wildes, Verzweiflungsvolles an; die Auge» sind starr, düster oder glänzend, feurig, die Stimme heiser, die Zunge hart rz.nd trocken, die Bewegungen hastig, das Reben rasch.

(Schluß folgt.)

Gesetzgebung.

^g®* Die Nummern VII und VIII deS Gcseßblaltcs von diesem Jahre sind dem heutigen Wochen- blglle beigefügt.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des vereinigten evangel. Waisenhauses.