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Lo find bom entfesselten EUmentk manches Menschenleben, mancher Faiiiilicnernäbrcr zum Opfer gefallen, hat cs binnen wenigen Stunden die Wohnung und Stallung mancher Familie mit sich fortgcrifsen, die Fluren durch Hagel zerstört, verschlenimt, oder dieAecccr und Wiesen buchstäblich mit sich fortgerissen, hat es o Jammer! die in voller Frühlingspracht eben noch dagestandenen Fluren in Stätten der Verwüstung und Zerstörung verwandelt, hat e^ alle Habe der Betroffenen, insbesondere Vieh, und viele aufgelegte Bleichen mit sich fortgenommen und oft nur das nackte Leben znrückgclassen. '
Die Bewohner jener Orte, die sich ohnehin lediglich durch den Ertrag ihres Ackers bisher kümmerlich ernährt haben und sonstige Nahrungsquellen nicht besitzen, haben ihre diesjährige Erndte, ja oft den Ertrag ihres Ackers durch beffen völlige Zerstörung auf mehrere Jahre verloren. Sie sind deshalb und wegen ihres sonst geschilderten Schadens in die bitterste Noth, ja Viele an den Bettelstab gebracht.
In dieser BebrLngniß richtet das unterzeichnete Unter« stützungs-Coinitè seine flehentlichen Bitten an alle Menschenfreunde um Linderung der Noth und des Jammers durch milde
Gaben, eie es in jeder Gestalt dankbar «nnehmen und an die
Bedürftigen ertheilen wird.
Stadt Witzenhausen in Kurhessen am 26. Mai 1860.
Das Unterftützungs-Comits für die Hagel - und Wajser- beschädigten zu Witzenhausen und anderwärts:
Ul o th, Rcgicrungsrath. vr R oth am el, Medizinalrath. 8. Rössel, Kaufmann. Mangold, Bürgermeister. Z il cher, Metropolitan. F.C.Rodde, Kaufmann. F. Beinhauer, Kaufmann. C. Eberhardt, Vizebürgermeister. Wilcke, Justizbeamter. Pfaffenbach, Administrator. Loll mann, Advokat.
Auch die Redaktion d i e s e s Blattes ist zur Empfangnahme und Uebermittelung milder Gaben gern bereit.
Für die Hagel- und Wasserbeschadigten zu Witzenhaustn und Umgegend sind bei der Redaktion dieses Blaites ferner eingegangen;
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Gemeinnützige Nachrichten
In Gemäßhell der im §■ 14 des die Besteuerung der Hunde und die Verminderung der Gefahren der Hundswuth betreffenden Gesetzes vom 31. Oktober 1833 enthaltenen Vorschrift wird folgende
Belehrung über die Wasserscheu bei Menschen und Thieren bekannt gemacht.
(Fortsetzung.)
Dritter und letzter Grad. Die Augen sind feuerroth, bald starr, bald wild sich drehend. Die Zunge hängt bleifarbig aus dem Munde. Jetzt wird der Hund durch die Mächtigkeit der Krankheit allmählig matter, sein Lauf langsamer, schleichend, wankend (besonders an den Hinterbeinen) und taumelnd Die Haare sträuben sich. Der Kopf senkt sich immer mehr, die Augenniesen häufiger von Wasser. Die Zunge wird schwärzlich, geschwollen, und der zähe Geifer im Munde stärker. Das Thier schnappt nach Allem, und beißt, was ih m vorkommt, in das Stroh seines LagerS, in feinen eignen Schweif, oder in seine Hinterbeine. Eine jede Berührung, zumal an der Schnarche, mächt Den Hund tobend. Spritzt man ihm Wasser in den offnen Mund, so beißt er in den Wasserstrahl mit der größten Wuth und lobt, schluckt aber nichts davon. Er wüthet auch und verfällt in Zuckungen, wenn man ihm einen Spiegel vorhält, und noch mehr, wenn man die Son- nenstrahlen damit auffängt, und das zurückgeworsene Licht auf Die Augen richtet. Endlich fällt er öfters entkräftet zu Boden, hilft sich schwach wieder auf, und ath. met mit Beschwerde. Zuletzt entstehen Zuckungen, unter welchen der Tod gewöhnlich am vierten Tage nach anSgebrochkner Wuth eintritt.
Sehr zu beachten ist, daß die Krankheit nicht immer alle die eben beschriebenen Grade durchläuft, daß nicht jederzeit gleiche Erscheinungen bet wüthenden Hunden wahrgenommen werden. Zuweilen verfallen die Hunde
bloß in Die stille Wuth , unD sterben bereits im ersten Zeiträume der Krankheit, schon am zweiten, dritten ob» vierten Tage.
Der allein sichere, einzige Weg, um zu erfahren, ob ein der Wuth verdächtiger Hund toll sei oder nicht, ist ihn nicht umzubringen, sondern mit Anwendung aller . Vorsicht, daß er Niemand schade, in sorgfältiger Verwahrung so lange genau zu beobachten, bis man über die wahre Natur seines Zustandes Gewißheit erlangt Hai-
Ist ein für wüthend gehaltener, oder als solcher doch zweifelhafter Hund bereits geioviet, so wird es höchst schwierig, zu entscheiden, ob er in der Thal toll war. Im gemeinen Leben empfiehlt man die Probe, ein Stück Fleisch oder Brod an die Zähne und im Nachèn De? umgekommenen Hundes zu reiben, und dieses anderen Hunden vorzuwerfen. Zeigten sie einen Abscheu davor, so wäre der in Frage stehende Hund wirklich von der Wuth ergriffen gewesen, aber nicht, wenn sie es'sräßev- Ebcn so könne man Die gebissene Wunde, im Falle der Hund, welcher sie versetzte, entlaufen fei , mit einem Stücke Fleische reiben, und dann auf die eben erwähnte Weise verfahren.
Diese Versuche liefern indeß keine zuverlässige Beweise, wie die Erfahrung gelehrt hat. Auch das sehr gefährliche Oeffnen eines solchen Hundes thut in dieser Hinsicht nichts Bestimmtes dar, und aus dem Befunde des Oeffnens des todten Thieres läßt sich durchaus aus die Natur des da gewesenen Nebels kein sicherer