â 88.
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Provinz Hana »
Hanau, Donnerstag den 31. Mai 1860.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. ®twerb<r um bir etlebigte ^bpstfat&ilcde zu Rotenburg werden hierdurch aufge,ordert, ihre Ge. suche binnen 4 Wochen anher einzureichen.
Cassel am 12. Mai J 860.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.
Mop.
vt. Matihei.
2. Der Militairpflichtige Johann Heinr. Konrad Pfingsten au» Ohndorf, welcher sich bei der diesjährigen Aushebung nicht gestellt hat, wird in Gemäßheit des §. 68 des RekrutirungsgeseßeS vom 29. September 1848 hiermit öffentlich auf- gefordert, sich noch innerhalb 3 Monaten so ge- wiß zu sistircn, alS er sonst in die durch den §.
69 teS angezogenen Gesetzes angedrvhte Strafe wird verurtheilr werden.
Zugleich werden alle resp. Polizeibehörden ersucht, den Genannten im Belretungèfalle zu verhaften und anher abzuliesern. Rinteln am 30. April 1860.
Kurfürstliche Regierungskommission. Keller, k. A.
3. , Die bei der diesjährigen Aushebung für brauch- bar und pflichtig zum Milnairdienst befundenen Leute:
1) Karl August Schröder aus Ostenborf;
2) Johann Philipp Riecher» ans Heising- Hansen
haben sich in dem MusterungStermine nichrgestellt und sich bis jeyt der Einstellung entzogen.
In Geipäßheit des §. 68 des RekrukirungSge- fe£eöx vom 29- September 1848 werden dieselben hierdurch öffentlich auigeiordert, sich innerhalb 3 Monaten so gewiß dahier zu sistircn, als sie sonst die nach §. 66 des RekrutirungSgesepeS angedrvhte Strafe zu gewärtigen haben.
Zugleich werden alle resp. Polizeibehörden ersucht, die Genanten im BetretUngsfaUe zu verhaften und anher abzuliesern.
Rinteln am 1. Mai 1860.
Kurfürstliche Regierungskommission.
Kell er, k. A.
4. Mit Ausführung der Steuerrektisikation der Gemarkungen der Gemeinden Haip und des Hofes Kaltenborn sowie Gettenbach und des HofeS Hüh, nerhof ist der SteuerreviforatSgehülfe Sandrock zu Gelnhausen beauftragt worden, was der bestehenden Vorschrift gemäß hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Cassel am 24. Mai 1860.
Kurfürstliche» Obcrsteuerkollegium.
v. Hanstein-Knorr.
5. Wir beabsichtigen einen Baueleven mit den bei uns verkommenden LankesmeliorationSarbeiten (Kunstwiesenbau, Drainage rc.) zu beauftragen, woneben wir denselben zu seiner Ausbildung einige Zeit auf Reisen in das Ausland zu senden geben- ken. Mit diesem Auftrag, der bei genügender Qualifikation ein bleibender sein wird, ist eine monatliche Vergütung von dreißig Thalern nebst