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öochenblatt
für die
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1860.
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Hana«, WonnerstaA Sen 24. Mai 1860.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.' i- Bekanntmachung,
dle Pferderevisjon und P râm ie wv e r-- Theilung im Jahre 1860 betreffend. Durch Beschluß Kurfürstlichen Ministeriums,des -Innern vom 16. d. M. ist genehmigt worden, daß in diesem Jahre die Pferderevision und Prämien, vertheilung in dem RegicrungSkommissionsbezirke Schmalkalden, sowie in den Provinzen Fulda und Hanau Statt findet und zwar: zu Herrenbreitungen am 5. Juli „ Herèfeld . . . „ 7. — » Hünfeld . u 9. — » Fulda...... 10. — „ Schlüchtern . , „ 11. — „ Gelnhausen . „ 13. — * Wilhelmsbad. . „ 14. — und für sämmtliche Kreise des ganzen
Morgens 9 Ühr,
Landes
Bertheilung der golvnen Medaille ein besonderer Termin
zu Fulda am 17. I uli,
Vormittags 10 Uhr.
Die Hielbel zu verabreichenden Preise sind:
1) eine gvldne Medaille im Werthe von zehn Louisd'v'r nebst fünf Ducaten lu» ^u^ bem Landgestüt obstammende beste Pierd im Lande, welches in jeder Be» jiehung von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besitzer selbst aufgezogen sein muß;
2) eine silberne Medaille und drei Dukaten für das vom Landgestüt abstam
mende beste Pferd in jedem Kreise, welches ebenwohl von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besitzer selbst aufgezogen sein muß;
3) ein Geldpreis von sechszehn Thalern für die beste und
4) ein Geldpreis von zwölf Thalern für die zweitbeste Mutterstute in jedem Kreise, welche beide nicht nur von ausgezeichneter Beschaffenheit und schon mit gutem Erfolge zur Nachzucht verwendet sein müssen, sondern von deren jeder auch wenigstens ein fehlerfreies Fohlen gezogen worden ist und mit der Mutter vor geführt wird;
3) ein Geldpreis von acht Thalern und eine Reittrense für das beste, durch Landbeschäler erzielte und vom Besitzer selbst aufgezogene, gut gehaltene dreijährige Fohlen in jedem Kreise;
6) ein Geldpreis von acht Thalern für daS zweitbeste in gleicher Weise wie das vorige erzielte und erzogene dreijährige Fohlen in jedem Kreise;
7) ein Geldpreis von sechs Thalern für das beste, in gleicher Weise erzielte und erzogene, jedych noch nicht zum Anspann verwendete zweijährige Fohlen in je. dem Kreise ; ,
8) ein Geldpreis von fünf Thalern für das beste in gleicher Weise erzielte und erzogene einjährige Fohlen in jedem Kreise;
9) Geldpreise im Betrage von drei bis zu fünf Thalern an diejenigen Landleute,