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Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kursürst haben dem Prinzen Alexander von Hessen und bei Rhein, Großhexzoglichen Hoheit, den MilNairverdienstorden verliehen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allcrgiiâdigst geruhet:

den Geheime -Dberfinanzrath Bechtel bei der Oberfinanzkammer zum Direktor derselben und

den Geheime-Obersinanzrath von S ch w e r tz e ljl bei der OberzvUdirekuon zum Direktor dieser Be­hörde zu ernennen-

- Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den bisherigen Aidekoch in der Hvftüche, Her­mann «Landers nunmehr zum Mundkoch zu er­nennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet

die Advokatur bei dem Justizamte Birstein den Untergerichtsanwallen Franz Benjamin Micha eL zu Gelnhausen und Georg Friedrich D i e h l zu Salmünster, Letzterem unter Zurücknahme der ihm ertheilten Gestattung der Advokatur bei dem Justiz- amte in Schwarzenfels , zu gestatten.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet- ' y

den .lsstst »reu bei dem vorhinnigen Hauptzoll­amte zu Carlshafen, Daniel K u h n, zum Assisten-, ten bei dem Hauprsteueramte daselbst, sowie

den ForstinspekcionSakzessisten Benno G ö ß m a n n zu Hünfeld zum Revierförster deè Forstreviers Flie­den,

den ForstinspeklionSakzessisten Heinrich Arhold zu Bischhausen zum Revierförster des Forstreviers Marburg und

den Forstaufseher Johannes Rasch zu Bracht zum Revierförster deè Forstreviers Helsa,

, die drei Letzteren provisorisch zu ernennen.

S ein e Königliche Hoh eit der Kurfürst haben astergnüdigst geruhet:

dem Dr. med. Heinrich K n a tz aus Cassel die Praxis ,alö Arzt und Wundarzt erster Klasse mit dem Wohnort Cassel zu gestalten.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Haühtmann Franke vom 2. Jnfapterieregie

, Ment mit Pension auSschcidcn zu lassen.

Allgemeine Verfügungen Der Oberbehörden.

1. Nachdem höheren OrtS verfügt worden ist, hast zur Ausprägung von neuen Silbermünzen diejenigen Kurhessischen '/» ' Thalerstücke peö -14% Thaler- fußeS, welche von der Ausmünjung der Jahr^,