Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller gnädigst geruhet:.^ /
den in Ruhestand versehren Direktor der Haupt- staatpkaffe ^ Geheimerath Schotten, auf sein al- lerunterthänigstes Nachsuchen von der Stefle eines Mitgliedes der Hausschatzdrreklion zu entbinden.
Seine Königliche'Hoffeit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Generalguditeur Thomas Scheffer in Cassel und
den Obergerichtsrath Wilhelm S ch u ffp i u S daselbst zu Oberappellationsgenchtsräihen, auch -
den Obergenchtsreferendar Karl Stam in in Fulda zum Obergerichtsanwalt in Cassel zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Forstinfpekior Forstmeister Eduard von G e h- 1 r en zu Marburg zu in Oberforstmeister und Mit- gliede des Oberforstkollegiums zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden^
L Zum öffentlichen Verkaufe der hiesiger Leihbank verfallenen Pfander ,.st Termin auf Montag den 2 3. April d. J. und folgende Tage anberaumt. In vieler Vergantung müssen alle Pfänder alsbald ba a r bezahlt werden und sämmtliche vom 1. März 1859 an bis Ende August
1859 versehten — und die bis den 1 , bzw. den 31. März d. I, verlängerten Pfander müssen (wie solches die Leihzettel ohnehin auèweisen), wenn sie nicht mir zur Vergantung gezogen werden sollen, längstens bis zum Schlüsse des Mo« ngtö März b. I., weil alsdann die Bücher geschloffen werden, entweder auègelöset ober umgeschrieben sein. Bei Pfändern, welche wollene oder sonst leicht verwesliche Gegenstände enthalten, findet jedoch nach ter LombardSordnüng keine Umschreibung étatt. Zur Beförderung des Geschäfts wird die Schreibstube "während der Umschreibzeit auch Mittwoch und Samstag Nachmittags geöffnet. Zugleich wird darauf aufmerksam gewacht, daß die - Einlösung verfallener Pfänder vor der Vergantung nicht mehr zugelassen werden kann, sondern alle -Ende Marz d. I. der Leihbank'verfallenen ^Pfänder auch wirklich zum öffentlichen Verkaufe kommen- /
Hanau am 6. März 1860- ,
Kurfürstliche Leihbankdirektion.
Rau h.
vt. Groß.
2. Das seit einer Reihe vön Jahren vermehrte Studium der Medizin hat dermal daö Bedürfniß für Civilärzte erheblich überschritten und es wird voraussichtlich einem großen Theile der jungen Aerzre, die sich bei der unterzeichneten Behörde zu den- vorgeschriebenen Prüfungen bereits ange- msldet haben, erst nach mehreren Jahren die Erlaubniß der Praris zu Theil werben können.