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P r o v l n z H a n a u.

Hanau, Donnerstag den 23. Februar 1860.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben den rankgrafen Aleris v o n H e ffe n - Phi­lip p S t h a l - B a rch fel d, Hochfürstliche Durch­laucht/ zum Major » la suite deS 1. (Leib-) Husa- renregimentö zu ernennen geruht.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allerqnâdigst gcruher:

den Oberfinanzralh Friedrich Theodor Bode vott der Oberfinanzkammer und den Obcrsinanzrath Phi- lipp Koch von dem Obersteuerkollegium zu vortra­genden Räthen bei dem Finanzministerium zu er­nennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

die etledlgre Pfarrei Oberkaufungen nebst dem Metropolltanat der Klasse gleichen Namens dem Pfarrer Gottfried Schantz zu Obersuhl zu über­tragen unb z

den Regierungsassessor von Baumbach zy Cas­sel der Direktion der s. g. älteren Civilwittwen« und Wastenkasse daselbst beizuordnen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem der bisherige Patron des Callmann«, schen Familienbenefiziums verstorben ist, so werden alle diejenigen, welche auf daS Patronat^drr ge­dachten Stiftung Ansprüche zu haben vermeinen,

hierdurch arssgefordert^ solche binnen 4 Wochen unter Borlegung der erforderlichen Nachweise da­hier geltend zu machen.

Cassel am t. Februar 1860.

Kurfürstliche Negierung der Provinz Niederhessen.

B o l m a r.

2; Im Laufe b. M. werden die Landbeschäler zum Bedecken der mit Zulaßscheinen versehenen Stutcii nach den verschiedenen Stationen abgcsührt, wo­von die Pferdezüchter hiermit in Kenntniß gesetzt werden.

Cassel am 6- Februar 1860.

Kurfürstliche Landgestütdirektion.

von Csck st r u th.

3. Alle diejenigen, welche dem von Salmünster nach Steinbach --Hallenberg versetzten Justizbeam- ten Hartmann in seiner Eigenschaft als ersten Depositars deS Justizamts zu Salmünster Gelder oder geldeSwerthe Sachen zur Aufbewahrung über­geben und den ordnungsmäßigen HinterlegungS- schein oder im Falle verfügter Zurückgabe die hin­terlegten Gegenstände noch nicht erhalten haben, werden in Gemäßheit des §. 27 der Depositen» ordnung vom 29. September 1823 hierdurch auf« gefordert, ihre deShalbigen Ansprüche 1

binnen drei Monaten,

vom heutigen Tage an gerechnet, im Sekretariate hiesigen Kurfürstlichen Obergerichtö anzümelden vder , zu gewärtigen , daß demnächst Kurfürstlicher Di­rektion der LandeSkreditkaffe, Abtheilung für die