Einzelbild herunterladen
 

89 1

Geldsendungen yach dem gesummten Kaiserreich Rußland müssen mit besonderen Deklarationen versehen sein, worin auch bei Geldb riefen der Betrag und die Gattung deS zu versendenden ' Geldes ganz speziell angegeben werden muß. Bei baarem Gelde sind sonach die Munzsorten und bei Papiergeld die Arten und Namen der Papiere ge­nau zu bemerken. Geldsendungen, welche diesen Erfordernissen nicht entsprechen, dürfen nicht an­genommen werden; ebenso müssen Geldsendungen zurück,gewiesen werden, welche Werchpapiere ent- balten, deren Einführung in Rußland bei Strafe der Konfiskation verboten ist. Zu solchen verbo­tenen Papiren gehören auch jedoch nur bezüglich der Einführung nach Polen Billette der War­schauer Lotterie.

Die Sendungen mit baarem Gelde müssen doppelt, und zwar zuerst in Leinwand und dann nochmals fest und dauerhaft in Leder, verpackt, and) müssen zur Verpackung größerer glimmen starke, genügend gereifte und wohlver- wamte Fässer verwendet werden Während der nassen Jahreszeit empfiehlt es sich, die Fässer noch mit einer Emballage von starkem Segelruch oder Leder zu versehen.

Eassel am 15- Dezember 18.59- Kurfürstliche Meneralpostinspektion.

v. Wille, k. A.

&. Durch die Versetzung des ersten evangelischen Pfarrers zu Fulda ich diese Pfarkstelle erledigt worden, was mit dem Anfügen, daß BewerbungS- gesuch« um dieselbe binnen 4 Wochen dahier ein- zureichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß f gebracht wird.

Hanau am 19. Dezember 1859.

Kurfürstliches ev. Konsistorium. Harbordt.

, vt. Spangenberg.

Besondere Bekanntmachungen der Berwaltungs- und Finanzdebörden.

1 .' Die Militairaushebung für den Kreis Roten- burg wird am 5-, 6 und 7- Januar f. I., jedesmal von 8 Uhr Morgens an, im hiesigen RathhauS Statt finden. Am c r che n T a g e müs­se,» die Militairpflchtigen auS den JustizamtSbe- zirken Rotenburg I und Sontra, am zweiten Tage die Pflichtigen aus den Justizamtsbezirken Nemershausen und Rotenburg II mit Ausschluß ' der Gemeinden Baumbach, Braach und Schwar- zcnlchsel und am dritten Tage die Pflichtigen aus diesen drei Gemeinden erscheinen.

Rotenburg am 9. Dezember 1859- Kurfürstliches Landrathsamt.

Schantz.

2. Zur Militairaushebung des Kreises Homberg für das Jahr 1860, wozu glle im Jahr 1839 gebornen männlichen Individuen, sowie alle sonst im §. 44 des Rekrutirungsgeseyes vom 29- .Sep- tember 1848 bezeichneten Personen deS hiesigen Kreises pflichtig sind, sind solgxnde Termine be­stimmt worden:

D i e n st a g d e n 10. Januar k. J-. für die Militairpflichtigen deS JustizamtSbezirkS Homberg; >

M i t t w o ch d c n 1 1. I a n u a r k. J. für die Militairpflichtigen des JustizamtSbezirkS Worfelt;

Donnerstag den 12- Januar k. J. für die Militairpflichtigen des JustizamtSbezirkS Raboldshausen.

Die Aushebung beginnt an jedem dieser Tage Morgens, prazis 9 Uhr auf dem hiesigen Ratb­hause und jeder der bezeichneten Militairpflichtigen hat sich dazu bei 5 Tblr. Geld.- oder dreitägiger Gefangnißstrase persönlich, zu sistiren, bzw. sein Nichterscheinen durch glaubhafte Nachweisung der Verhinderung entschuldigen zu lassen.

Die Verzeichnisse der Militairpflichtigen nebst der, Vorladung werden an die Ortevorstände ab­gegeben unb sind von diesen nach vorausgegange­ner Bekanntmachung öffentlich anzuschlagen oder aufzulegen und mit Bekanntmachungbbescheinigung ' versehen im Termin zu überreichen.

Homberg am 10. Dezember 1859.

Kurfürstliches Landratbsamt. Schenck zu Schweinsberg.

3. JagdverpacHtung.

Dienstag d e n 1 0. Januar 1860, Nach­mittags 1 Uhr, wird zu Michelbach im Freige- richte im dortigen Gemeiirdewirthshause die dasige Gemeindejagd auf 6 Jahre öffentlich verpachtet. Michelbach am 10. Dezember 1859.

J. He u n, Gemeindevorsteher-

4. Zur Militairaushebung des Rreifeö Fulda für das Jahr 1860 sind folgende Termine bestimmt worden:

1) d e r 5. Jan u a r 1860 für die Sradr, Fulda und die Orte des Justizamts II zu Fulda, sowie die Orte AllmtiS , Almen dort Bernhards, Döckelö, Dassen, Dietershausen, Dipperz, Dirlos, Dörmbach, ElterS, Finkenhäin, Friesenhausen und Steens;

2) der 7. I a n u a r 1860 für die übrigen Ortschaften des Justizamts III zu Fulda und die Orte 4es Justizamts Großenlüker, . sowie die Orte Buchenrod und Büchenberg und

3) der 9. Januar 1860

für die übrigen Orte des, Justizamts Neuhof.

Zu dieser Aushebung haben die Biilitairpflich- tigen der Altersklasse 1839 und die zurückgesetzten