H anau, Donnerstag den 29. Dezember 1859.
U^* Mit dem 1. Januar k. 3.'beginnt ein neues Abonnement auf daS Provinzialwochenblatt, und werden neu zugehende Abonnenten gebeten, ihre Bestellungen bei der Nedakrion recht zeitig machen zu wollen, wobei bemerkt wird, daß der AbonnementöpreiS jährlich 2^ st. beträgt und auswärtigen Abonnenten das Black stets portofrei zugehen wird.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheitder Kurfürst haben aUergnädtgst geruhet:
zu Premierlieutenancs zu ernennen die Sekond, lieutenantS:
Schröder vom 2. Infanterieregiment in demselben , , -
Schulthe > s vvin 3- Infanterieregiment in demselben,
Nuntel voch 2- Infanterieregiment im Schüuen- balaillon,
Baumann vom Jagerbataillon in dclnfelben, Normann vom Anilleneregunent in demselben.
Seine Königliche Hoheitder Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
den Assistenzarzt beste vom Jägerbataillon zum Stabs- und Bacaillonsarzt, im 3. Infanterieregiment und
den Assistenzarzt Deckt vom 2. Infanterieregiment zum Stabs» und Bataillonsarzt in demselben, zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem-AmtSaffessor Dr. K 0 ch zu Marburg die nach- gesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen
des von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen- Meiningen ihm verliehenen Berdienstkreuzeö des Herzoglich Sachsen - Ernestmischen Hausordens zu ertheilen. ________________________________,__________‘ -____________
Altgemeine Verfügungen der Oderbehördeu-
1. Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom t6. d. 5DL, die Abtragung eines Betrags von 455,000 Thalern auf das, unter dem 30. September 1852 verbriefte 4fprozentige Staatsanlehn von 1,500,000 Thalern betreffend, brinaen wir weiter zur öffentlichen Kenntniß, daß der Nominalbetrag der betreffenden auSgeloosten und auf den 30. März k. J. gekündigten Schuldverschreibungen, deren die vorgedachte Bekanntmachung gedenkt, ,bei der Abtheilung III der Hauptstaatökaffe und den Meutereien schon im Monat Januar k. I., statt am-30. März k. I., in Empfang genommen werden können, und daß Denjenigen, welche hiervon Gebrauch machen, die vertragsmäßigen Zinsen für den Monat Januar k. I. nebst einer weiteren Zinsenvergütung, beides zusammen im Betrage von 20 Sqr. von jedem 100 Thaler des Kapital zu Gute kommen sollen.
Dassel am 17. Dezember 1859.
Kurfürst!. Hessische Direktion der HauptstaatSkasse.
v. W i l l e.
.vt. Stephan.