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Die Ortsvorstände haben mit den betreffenden Militärpflichtigen in diesen Terminen zu erschei- nen, auch in denselben diejenigen zu sistiren, welche an solchen körperlichen, äußerlich erkennbaren Gebrechen leiden, nach denen sie, ohne daß eS einer sachverständigen Beurtheilung bedarf, zum Mili- tairbienst unbedingt für unbrauchbar gehalten werden müssen.
Homberg am 29- November 1859:
Kurfürstliches Landrathsaisit.
Schenck zu S ch w e i n s b e r g.
2. In dem Garten des Landkrankenhauses dahier soll ein Schoppen zur Aufbewahrung von Brenn- Material erbaut werden.
Behufs Vergebung der dazu erforderlichen Arbeiten, nach dem bei dem Hausmeister des Land« krankenhanfcS zur Einsicht aufgelegten Riß und Kostenanschlag, wird hiermit die Konkurrenz eröffnet und der Einreichung der Forderungen im Lause d. M. entgegengesehen.
Hanau am 2- Dezember 1859.
' Kurfürstliche LandkrankenhÄuSdirektion.
A l t h a u s.,
vt. Neumann.
3. Die Kreisliste über die zur nächstjährigen Re- krutirung Pflichtige Mannschaft auö der Altersklasse 1839, bzw. zurück bis 1835, im AuShebungSbezirke ©ein l)a ufen wird vom 15- d. M- an 8 Tage lang im Kreishauptorte zu Jedermanns Einsicht im Lokale der unterzeichneten Behörde aufgelegt werden, welches die OrtSvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises in ihren Gemeinden mit dem Bemerken bekannt zu machen habcp, daß ein Jeder verpflichtet sei, Mängel ober Irrthümer, insbesondere aber übergangene Militairpflichtigc, der unterzeichneten Behörde zur Berichtigung oder nachträglichen Einzeichnung, bei Meldung der im §. 63 deS Rekrutirungsgesetzes aNgedrohten Strafe, sofort Anzeige zu machen.
Zugleich werden in Gemäßheit deS §. 57 des RekrutirungSgefepeS die Terminen zur vor« läufigen Prüfung der Zeugnisse und Urkunden, durch welche Ansprüche auf alsbaldige Stellung in das 2. Aufgebot oder auf Wiedererlangung ei« ner solchen bereits bei einer früheren MilitairauS- Hebung oder nachträglich von Kurfürstlichem Kriegsministerium zugestandenen Begünstigung nach den §§. 21—24 und 55 des Rekrucilungsgesexes gellend gemacht werden sollen:
a) für den Justizamtsbezirk GelnHausen auf den 28. d. .M., Vormittags 9 Uhr-
b) für die JustizamtSbezirke Bieder und Bir- stein auf
6 en,29. d. M-, Vormittags 9 Uhr, c) für die JustizamtSbezirke Meerholz und , Wach terSba ch auf
den 30. h. M., Vormittags 9 Uhr, - anher bestimmt, was die Herrn Bürgermeister den betreffenden Militairpflichtigen, deren Eltern und Vormündern, bzw. in per Gemeinde bekannt zu machen haben.
Gelnhausen am 5. Dezember 1859. Kurfürstliches LandrathSamt.
G i l l e r.
4. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kunde, daß auch im nächsten Jahre
die landwirthschaftliche Zeitschrift für Kurhessen und der landwirthschaftliche Anzeiger für Kurhessen in unserm SelbftoerUige erscheinen werden. . Der Preis der erstgedachten Zeitschrift beträgt für den Jahrgang 22| Sgr., der des Anzeigers 10 Sgr.
Man abonnirt auf dieselben bei den Kurfürst-
- lichen Rcgierungskommisstonen, Polizeidirektionen, Landrathsämtern, sämmtlichen Poststellen des In- und Auslandes, bei der Buchhandlung von Freyschmidt, früher Bohne'sche Buchhandlung zu Cassel, sowie den Buchhandlungen deS In - und Auslandes und auf dem Büreau der unterzeichneten Kommission.
Cassel am 1. Dezember 1859.
Kurfürstliche Kommission für landwirthschaftliche Angelegenheiten.
W e n d e l ssa d t. B a u m b a ch.
5. Zum öffentlichen Meistbietenden Verkauf eines ausrangircen Dienstpferdes der Gendarmeriefek- tion dahier wird Termin auf
den 3 0. d. M.,
Morgens 11 Uhr, anher bestimmt, wozu Kaufliebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Verkaufsbe- dingungen im Termine werden bekannt gemacht werden.
.Gelnhausen am 7. Dezember 1859. Kurfürstliches LandrathSamt. Giller. V ,
6. JustinuS Widerfpahn von Salmünster hat um Entlassung aus dem diesseitigen flnterthanen- verband« nackgesucht. Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schlüchtern am 7. Dezember ^859. Kurfürstliches LandrathSamt. Fünden Lapdralh: Gehren.
7. Die MilitairauShebung für den Kreis Roten« bürg wird am 5-, 6. und 7. Januar k. I., jedesmal von 8 Uhr Morgens an, im hiesigen RathhauS Statt finden- Am erst en T a ge müssen die Militairpfichtigen auS den JustizamtSbe- zirkeN Rotenburg I. und Sontra, am zweiten
, Tage die Pflichtigen auS den JustizamtSbezirken