Wochenblatt
für dir -
Provinz H a n a u.
H a u a m , Donnerstag den 15. Dezember 1859.
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ßrneniiniigen und Beförderungcn.
Seine K ö n i g l l ch e H o h e i t der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
dem Staatsanwalt Albrecht Gustav KrauS zu Cassel das Prädikat „Justizrath" zu verleihen und
den Mechrspraktikanren Karl Brunn er in Gu- densberg zum Untergerichrsanwalt bei dem Justiz- amt daselbst, in Fritzlar, JeSberg und FelSberg, mit dem Wohnsip in Gudensberg, zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
den Staatöanwalt, Justizrath Kraus zu Cassel, zum Landtagskommissar zu ernennen;
dem praktischen Arzt Dr. Rahn ju Weisungen die Beilegung seines Wohnss^es nach Hanau zu gestatten.
Seine Königliche Hoheitder Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
den Oberfinanzrath Wilhelm Krämer bei der Oberzolldirektion zum Geheimen Oberfinanzrathe,
den Oberfinanzrath Ernst Schnackenberg bei der Oberberg« und Salzwerksdirektion zugleich zum Mitgliede der Direktion des StaatSschapeS zu ernennen;
den Landrath Karl Friedrich Leopold Cö.ster zu HofgeiSmar mit der Bersehung der Brunnrndirek^ tion am Bade daselbst zu beauftragen und
den SteuerrevisoratSgehülfen Joh. Friedrich Fer- dinand Fromme zum Probater bei der Oberfinanz kammer provisorisch zu ernennen.
Seins Königliche H »hebt der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
den ObergerichtSreferendar Wilhelm S ch u m a n n in Fritzlar zum Unterstaatsprokurator daselbst,
den Rechtöpraktikanten Gerhard Wilhelm ViSt- Meyer dahier zum Sekretär bei dem hiesigen Ari- miyalgerichte,
den Rechtspraktikanten'Karl Emil Heller in Rotenburg zum Sekretar bei dem dasigen Kriminalgerichte und
den Rechtspraktikanten Adolph Weiß in Karlshafen zum Aktuar bei dem Justizamte in Spangen- berg, sämmtlich provisorisch, zu bestellen. 1
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
dem außerordentlichen Pfarrer und ersten Lehrer an der Realschule mit Progymnasium zu Scdmal- kalben, Heinrich Christian Pony, die erledigte Pfarrei Weibeck, in der Klasse Rinteln, zu-übertragen und