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Wiesen:

Karte Ar. R-

K. 5. | 16 vorm Stocksträuchen, auf der Bach, an Georg Ost beiderseits;

9. | 3 daselbst, an Konrad Blum und

Georg Ost Narren:

. F. 288. 4/, am untersten Weinberg, an Heinrich Häsner und Joh. Adam Gerlach;

G. 409. 8tV in bcn Krebsengarten, an JohS. Kling und Johs. Wagner, erkannt und erster Steigerungstermin auf den 19- Januar k. I., hülsweise zweiter und dritter auf den t 6. Februar und

1 5. März k. I., '

, jedesmal Vormittags von 10 bis 12 Udr, in das Gerichtölokal dahier anberaumt worden Es wird dies mir dem Anfügen hiermit zur öf» fentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige sonstige Piandgläubiger ihre Rechte an obigen Immo­bilien, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nach­theils, bezüglich der Benachrichtigung auf ihre Kosten, im ersten Verkaufsterwine dahier anzu» melden und unter Vorlegung der darüber spre­chen Urkunden zu begründen Habens Gelnhausen am 24. November 1859. Kurfürstliches Justizamt. Heu ser..

vt. Manns.

16. Neustadt. Oefsentliche Ladung. Johannes"Ochs von Allendorf an der Lands« burg, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort dabier unbekannt ist, wird hiermit autgeforkert, sich bet Meidung steckbrieflicher Verfolgung

den 2. Januar f. I., sttachmittags 2 Uhr, "dahier zur Vernehmung in der wider ihn wegen Diebstahls anhängigen Untersuchung zu stellen.

Neustadt am 2. Dezember 1859-

- Kurfürstliches Justizamt. Gagel.

vt. Dorn.

17- SteinbachHalleuöer^. Strafmandat. Nachdem Georg Hermann König von Stein» bach-Hallenberg von Kurfürstlicher Regierungskom» Mission zu Schmalkalden zur Anzeige gebracht worden ist, daß er am 22. Januar d. J. im Mi- litairaushebnngötermiue nicht erschienen, wird nach Ansicht des Strafprozeßgesetzes vom 31. Oktober 1848, §. 215 folg., bzw. des provisorischen GesepeS vom 22. Juli 1851, §. 29, und auf Grund deS §. 64 des Rekruttrungsgeseyes Vorgenannter m S Thlr- Strafe, substdmr 3 Tage Arrest, mnb die Ko­sten, einschließl. eineS Urtheilestempels von 1 Thlr.,

verurteilt und bedeutet, daß wenn er durch die« seS Urtheil sich beschwert halten sollte, er binnen , unerstrecklichen Frist von 8 Tagen bei unterzeich­netem Gerichte auf Anberaumung eines Verband- lungStermineö anzucragen, oder die Vollziehung des Urtheils, unter Ausschluß eines vor einem höheren Gerichte anzubnngenden Rechtsmittels, zu gewärtigen habe.

Steinbach Hallenberg am 12. März 1859.

Kurfürstliches Justizamt

Winter.

Vorstehendes Urtheil wird dem Angeklagten, . dessen Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist, durch Einrücken in drei öffentliche Blätter mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß dasselbe 8 Tage ' nach dem Datum deejenigen Blattes,, in welchem die zweite Einrückung zuleyt erfolgt, als pubU- zirt gilt.

Steinbach Hallenberg am 26. November 1859. Kurfürstliches Justizamt.

Winter.

vt. Lieberknecht.

18- R ü digh e im. Die dem Adam H e ck Ii (Adam'S Sohn) zu Rükigheim zustehenden Im­mobilien :

Brandversich er.» Nr. 8:

Pmb. R.

Neue Karte.

O. 258-i 2Te6<> halbes Wohnhaus

1^ Stall

4 Hofraum

in der Unter» gasse, an Peter Hensel 2r und dem Weg; r

O. 259.

433.

O. 258s.

433.

O. 260.

433.

O. 258.

.. 5, Garten dabei, zwischen Peter Hen« lSo sel und dem Weg; sodann die ideelle Hälfte von

1 rVo Brunnen in der Untrigaffe, am Weg,

sollen

, den ^h. Januar, eventuell

den 23- Februar und

2 2. März k. I.,

Morgens von 10 bis 11 Uhr, dahier an Gerichtsstelle zwangsweise verkauft werden, weshalb Pfandgläubiger ihre Ansprüche im ersten Termine, bei Meldung Ausschlusses, bzw. Be­nachrichtigung auf ihr« Kosten, gnzumelden und zn begründen haben.

Hauau am 24. November 1859.

Kurfürstliches Justizamt H.

Cöster.

. V». Frankenberg.

19. Breilenb 0 rn. Nach Schuld - und Pfand- urkunde vom 25. November 1835 hat Peler Ewig Ju Breitenborn von dem verstorbenen Heinrich