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Ha » au, Donnerstag -en 17. Koember 1859.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Feldwebel im t. Infanterieregiment (Kurfürst), Johann Adam Fingerling, die erledigte Hospi- taisgegenschrelberstelle zu Merrhausen provisorisch zu übertragen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Hauptmann Schindler vom 1. Infanterieregiment, Kurfürst, mit Pension ausscheiden zu lassen. «
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Amtsassessor Heinrich Karl Friedrich von Heydwolsf zu Cassel zum Oberforstassessor und Mitgliede deö Oberforstkollegiums zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
die erledigte erste Pfarrstelle an der Mariev- kirche dahier dem geistlichen Inspektor und ersten Pfarrer zu FulLa, Johannes Wendel, unter gleichzeitiger Bestellung desselben zum Superintendenten der Diözese Hanau, und
die erledigte reformirte Pfarrstelle zu Steinbach- Hallenberg dem außerordentlichen Pfarrer Heinrich -uaßmann aüs Westuffeln
zu übertragen;
dem zu der erledigten Pfarrei Mannöbach, in der Klasse Fufda, präsentirten außerordentlichen Pfarrer Franz Hartert aus Schilichtern die landesherrliche Bestätigung und
zut Bestellung des PfarrverweserS Johannes Zimmer auS Stausebach zum katholischen Pfarrer in Marbach, LandkapitelS Hi'mfeld, die landesherrliche Genehmigung
zu ertheilen;
ferner den Baukommissar N o ck dahier zum Landbaumeister für den Kreis Homberg,
den AmtSwundarzt und Geburtshelfer Dr. Stuhl- m a n n zu Heringen zum PhysikuS und Amtswund« arzt für das Amt Schenklengsfeld zu bestellen, sowi^e den Polizeikommissar Briede zu Cassel in gleicher Eigenschaft an die Polizeidirektion in Marburg zu versetzen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. In Folge Ermächtigung Kurfürstlichen Finanzministeriums wird das gesammte, unter dem 1. Februar 1854 verbriefte, 4^prozent. Staatsanlehen von Einer Million Zwei Hundert Tausend Thalern, soweit dessen Abtragung nicht auf Grund der bereits vorgenommenen speziellen Lerloosungen Statt findet, unter^Bezugnahme auf die in den Derbriefungen vorbehaltene deshalbige Äefügniß, dergestalt gekündigt, daß die betreffenden Obligationen am 1. Februar 1860 eingelöst werden. Die Inhaber dieser letzteren werden deshalb aufgefordert, gegen deren Zurückgabe mit ton