Hanau, Donnerstag -en 20, Oktober 1859.
Er Nennungen und Beförderungen.
Seine Königliche H o h e i t d e r Kurfürst haben aUergnädigst geruhet:
den Revierförster Heinrich Brandy zu Marburg zum Oberförster zu ernennen und denselben mit der Bersehung der Forstinspektorstelle der Inspektion Hersfeld zu beauftragen;
den Oberlandmesser G'eorg D i e d e l zu Cassel zum Kartenrepositar bei dem Obersteuerkollegium und den Probater Friedrich Emil Küch bei der Ober« finanzkammer zum Rentmeister in Salmünster, Lehrern provisorisch zu- ernenNen, auch
den RechnungSführer bei der gesammtschaftlichen Filialbergwerkskasse zu Stadthagen, Oberberginspek- tvr Dietrich Heinrich Wittig, auf sein allerunter- thänigstes Nachsuchen in den Ruhestand zu versessen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
den Hauptmann Darapsky, a la suite deS Ar- tillerieregimentö, in das Artillerieregiment cinrangi- ren zu lassen und zum Führer -der Handwerkerkompagnie zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
den Hauptmann,Ruperti vom 1. Jnfanteriere« giment (Kurfürst) mit Pension ausscheiden zu lassen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden. 11 von Johann August K o ch zu Marburg unter dem Titel „Hessischer Kalender" auf das
Jahr 1860 herausgegebenen Kalender ist ein Ver- zeichniß der Messen und Markte angefügt, welches, da eS nicht auf amtlichen Angaben beruht, bezüglich der einzelnen Marktlage ganz unrichtige Angaben enthält, weshalb nach Maßgabe deßhal- bigen Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern im Interesse des Publikums vor dessen Ankauf gewarnt wird.
Cassel am 27. Oktober 1859.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.
B o l m a r.
vt. Matthei.
2. Unter Bezugnahme auf die diesseitigen Bekanntmachungen vom 17. und 25. Juni d. I., die Unterbrechung der Postverbindungen mit der Lombardei betreffend, wird, das korrespondirende Publikum weiter benachrichtigt, daß nunmehr die Briefpostverbindungen zwischen dem Oesterreichischen Postbezirke und Italien auf dem Landwege wiederhergestellt worden sind, sowie, daß ferner mit dem jeden Dienstag Nachmittag 4 Uhr von Triest abgehenden und Ancona berührenden Lloyd-Dampfer Briefpostsendungen nach dem gesummten Kirchenstaate mit Ausnahme des nördlichen Theils (Ferrara, Bologna), sodann nach Neapel mit Lnzilien befördert werden.
Die Beförderung auf dem Landwege erfolgt:
») nach den nördlichen Theilen deS Kirchenstaats (Ferrara, Bologna) über Padua und Santa Maria Magdalena;
b) nach den übrigen Theilen des Kirchenstaats, sodann nach der von Oesterreich ab-