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Hanau, Donnerstag -en 20, Oktober 1859.

Er Nennungen und Beförderungen.

Seine Königliche H o h e i t d e r Kurfürst haben aUergnädigst geruhet:

den Revierförster Heinrich Brandy zu Marburg zum Oberförster zu ernennen und denselben mit der Bersehung der Forstinspektorstelle der Inspektion Hersfeld zu beauftragen;

den Oberlandmesser G'eorg D i e d e l zu Cassel zum Kartenrepositar bei dem Obersteuerkollegium und den Probater Friedrich Emil Küch bei der Ober« finanzkammer zum Rentmeister in Salmünster, Leh­rern provisorisch zu- ernenNen, auch

den RechnungSführer bei der gesammtschaftlichen Filialbergwerkskasse zu Stadthagen, Oberberginspek- tvr Dietrich Heinrich Wittig, auf sein allerunter- thänigstes Nachsuchen in den Ruhestand zu versessen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Hauptmann Darapsky, a la suite deS Ar- tillerieregimentö, in das Artillerieregiment cinrangi- ren zu lassen und zum Führer -der Handwerkerkom­pagnie zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Hauptmann,Ruperti vom 1. Jnfanteriere« giment (Kurfürst) mit Pension ausscheiden zu lassen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden. 11 von Johann August K o ch zu Marburg unter dem TitelHessischer Kalender" auf das

Jahr 1860 herausgegebenen Kalender ist ein Ver- zeichniß der Messen und Markte angefügt, wel­ches, da eS nicht auf amtlichen Angaben beruht, bezüglich der einzelnen Marktlage ganz unrichtige Angaben enthält, weshalb nach Maßgabe deßhal- bigen Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern im Interesse des Publikums vor dessen Ankauf gewarnt wird.

Cassel am 27. Oktober 1859.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.

B o l m a r.

vt. Matthei.

2. Unter Bezugnahme auf die diesseitigen Be­kanntmachungen vom 17. und 25. Juni d. I., die Unterbrechung der Postverbindungen mit der Lombardei betreffend, wird, das korrespondirende Publikum weiter benachrichtigt, daß nunmehr die Briefpostverbindungen zwischen dem Oesterrei­chischen Postbezirke und Italien auf dem Landwege wiederhergestellt worden sind, sowie, daß ferner mit dem jeden Dienstag Nachmittag 4 Uhr von Triest abgehenden und Ancona berüh­renden Lloyd-Dampfer Briefpostsendungen nach dem gesummten Kirchenstaate mit Ausnahme des nördlichen Theils (Ferrara, Bologna), sodann nach Neapel mit Lnzilien befördert werden.

Die Beförderung auf dem Landwege erfolgt:

») nach den nördlichen Theilen deS Kirchenstaats (Ferrara, Bologna) über Padua und Santa Maria Magdalena;

b) nach den übrigen Theilen des Kirchen­staats, sodann nach der von Oesterreich ab-