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gen oder bei den OrtSvorständen zur Einsicht aus. gelegt werden.
Ein Jeder wird hierdurch aufgefordert, Mängel oder Irrthümer, insbesondere aber übergangene Militairpflicbtige, der Oriöbehörde zur Ergänzung oder Berichtigung anzuzeigen.
Hanau am 5. Oktober 1859.
Kurfürstliche Polizeidirektion.
Cornelius. 1
15. Bei der heute Behufs Rückzahlung vorgenom» menen Verloosung städtischer Obligationen auf den Inhaber wurden folgende Nummern gezogen: von den Schuldverschreibungen der Stadtkasse vom 3t. Dezember 1836
von Lit. A. die Nummern 87 u. 109 ä 500 fl.;
„ „ B. « „ 50, 62, 200, 550,
580, 605,932, 1003, 1025, 1050 » too fl.;
von den Schuldverschreibungen der Stadtkasse vom 10. Mai 1854
die Nummer 33 .ä 100 fl.;
von den Schuldverschreibungen der Begräbniß- kaffe
die Nummer 86.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit der Aufforderung benachrichtigt, die betreffenden Kapitalbeträge gegen Abgabe der Schuldverschreibungen und der späteren Zinsscheine bei den betreffenden Kassen am 3t. Dezember d. J. in Empfang zu nehmen, da eine weitere Verzinsung von diesem Tage an nicht mehr Start findet.
Zugleich wird bemerkt, daß die Obligation B. / Nummer 268 vom 31. Dezember 1836 bereits auf den 3l. Dezember 1^58 zur Rückzahlung verloost worden, bis jetzt aber zur Einlösung noch nicht vorgekommen und der Hinsenlauf davon von letztgenanntem Tage an aushört.
Hanau am t. Oktober 1859.
Der Stadtralh. Cassia n.
16. In der Waisenhcrnsbrrchdrnckerei dadier werden Eisenbahnfrachtbriefe, sowie auch Postfraöhtbriefe, Rechnungen, Cirkulare, PreiS-Courante, überhaupt alle kaufmännischen Druck- arbeiten sters auf das Schnellste und Prompteste augefertigl.
Erledigungen von Schullehrerstellen.
Bewerber um die vakant gewordene vierte Lehrerstelle an der hiesigen Stadtschule (bisher zweite Mädchenlehrerstelle) werden aufgefördert,
ihre mit den erforderlichen Zeugnissen und Stempeln zu versehenden Meldungsgesuche binnen 14 Tagen bei der unterzeichneten Behörde einzureichen. Messungen am 27. September 1859.
Der Stadtschulvorstand: gaber. Vilmar. I. W. Reinhard.
B a um a n n.
Gerichtliche Bekanntmachungen.
1. Hanau. Nachdem der Bäckermeister Johann Sebastian Stremmel zu Hanau angezeigt hat, daß er zur vollständigen Befriedigung seiner Gläubiger außer Stande sei, so werden die Gläubiger desselben ausgefordert, im Termine den 1 7. Oktober d. I.,
, Vormittags 11 Uhr Kontumazirzeit, so gewiß ihre Forderungen unter Vorlegung der darüber sprechenden Urkunden anzumelden und den Güteversuch zum Zweck der Abwendung des förmlichen Konkurses abzuwarten, als die unbekannten Gläubiger von diesem Verfahren ausgeschlossen, die bekannten chirographarischen aber als dem Beschlusse der Mehrheit der erscheinenden beitretend werden angesehen werden.
Hanau am 19. September 1859.
Kurfürstliches Justizamt I Lang.
' vt. Wohlgemuch.
2. Reu Hof. Urtheil in der Strafsache wider
Ludwig Henzel von Flieden, wegen Mißhandlung und Verwundung.
Der Ludwig Henzel von Flieden wird nach x §. 55 des SrrafprvzeßgesetzeS vom 31. Oktober 1848 auf den Grund seines Ungehorsams des an» geklagten Vergehens:
Körperverletzung des Königlich Preußischen Musketiers Karl GembuS auS Groß.Petcrwitz, schuldig erkannt, und in Erwägung:
daß dies Vergehen im Allgemeinen nach richterlichem Ermessen, insbesondere hier mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der als leicht zu betrachtenden Verletzungen, das gebrauchte Instrument (ein Stein), die getroffenen Körpertheile (Kopf und Hände) und die völlige Heilung zu ahnden ist,
zu einer Strafe von 14 Tagen Arrest und in die Kosten verurtheilt. B. R. W.
Reuhof den 22. September 1859, und dient dem Verurtheilten zur Nachricht, daß ihm hiergegen das Rechtsmittel der Einsprache zustehe, welches binnen unerstrecklicher Frist von 10 Tagen, vom Tage der Publikation dieses Urtheils an gerechnet,