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Hanau, Donnerstag den 13« Oktober 1859«

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Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den zu der erledigten zweiten lutherischen Pfarr- stelle zu Rinteln präsentirten Rektor' der Stadtschule zu Obernkirchen, außerordentlichen Pfarrer Friedrich Georg S t ü n k e l, zu bestätigen;

den KreiSthierarzt Henkel zu Frankenberg in gleicher Eigenschaft nach Hanau zu versetzen und

dem Kandidaten der Thierarzneikunde' Christoph Rathmann aus Bettenhausen die Ausübung der­selben als Thierarzt lr Klasse mit dem Wohnorte Bockenheim zu gestatten.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Rentmeister Philipp Kullmann zu Friede­wald zur Renterei Wolshagen und den Revierför­ster Karl Ludwig Mergelt zu Helsa zum Forstre- viere Kirchditmold in gleicher Eigenschaft zu ver­setzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den außerordentlichen Stadtgerichts«,ssesseor Eduard Hüpeden in Caffel zum ordentlichen Kriminalge- richtsassessor bei dem Kriminalgerichte in Marburg

den Amtsaktuar Karl Anton G ö ß m a n n in Fulda zum Sekretar bei dem dasigen Obergericht zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aßergnadigst geruhet:

dem Hauptmann Breithaupt vom Artillerie­regiment den nachgesuchten Abschied zr, bewilligen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Wachtmeister Wilhelm Neins von der Garde- du- KorpS zum Kassendiener bei der Kriegskasse pro­visorisch zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kur r st haben allergnädigst geruhet:

die neugegründete lutherische Pfarrei Seligenthal, in der Jnspektur Schmalkaiden, dem außerordentli­chen Pfarrer Friedrich S 0 l d a n aus Wittelsberg zu übertragen;

den Pfarramtskandidaten Heinrich Gabriel aus Homberg zum Seminarlehrer in Schlüchtern und

den Hülfserpedienten Christign Stawitz dahier zum Kanzlisten bei der Regierung hierfelbst, Beide provisorisch, zu bestellen, sowie

den Lutherischen Inspektor und ersten lutherischen Pfarrer Habicht zu Schmalkalden zu emeritiren.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Den bestehenden Bestimmungen gemäß werden die Kurfürstlichen Regierungskommissionen, Poli- zeidirektivnen und Landrachsämter mit Beziehung auf den Schlußsatz der diesseitigen Bekanntma­chung vom 89« September 185® für die be«