1859.
Wochenblatt
für d r e
Provinz Kaun 11.
H 6 N a N, WoMerstKg den 15. September 1859»
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Nachdem in Folge eingetretener Demobillsirung der Verkauf von Reit- und Fahrpferden des Kur- hessischen Hauptkontingents bereite am 8. d. Di. begonnen hat, wird hiermit wiederholt bekannt gemacht, daß mit demselben sowohl diese Woche• nie auch vom nächsten Montage den 2 9. d. M. an — mit AuWhluß jedoch der Sonnabende und Sonntage — auf dem Hofe der hiesigen Ar- tiileriekaserne successive, meistbietend und gegen gleich baare Zahlung fortgefahren wird.
Hassel am 24- August 1859.
Kurfürstliches Kriegsministerium, Milttauökonomiedepartement.
vt. Paul.
2. Zum öffentlichen Verkaufe der, hiesiger Leihbant verfallenen Pfänder, ist Termin aus Montag den 24. Oktober d. J. und folgende Tage an» beräumt. In dieser Vergantung müssen alle Pfänder alsbald baar bezahlt werden, auch sämmtliche, vom 1. September 1858 an bis Ende Februar 1859 versetzten — und die bis den 1., bzw. den 30. September dieses Jahres verlängerten Pfänder (wie solches die Leihzettel ohnehin ausweisen), wenn sit nicht mit zur Vergantung gezogen werden sollen , längstens bis zum Schlüsse1 des Monats September d. I., weil alsdann/die Bücher geschlossen werden, entweder ausgelöset oder umgeschneben sein. Bei Pfändern, welche wollene oder sonst leicht verweöliche Gegenstände enthalten, findet jedoch nach der Lombardsordnung keine Umschreibung Statt. Zur Beförderung des
Geschäfts wird die Schreibstube während der Um- schreibzeit auch Mittwoch und Samstag Nachmittags geöffnet. Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Einlösung verfallener Pfänder vor der Vergantung nicht mehr zugelassen werden kann ^ sondern alle Ende September d. J. der Leihbank verfallenen Pfänder auch wirklich zum öffentlichen Verkaufe kommen.
Hanan am 1. September 1859.
Kurfürstliche Leihban-kdirektion.
R a u H.
vt. Groß.
3. Mit der Ausführung der Steuerrektifikation der Gemeinden Großauheim, Hochstadt, Kilian- städten, NiederdorfelDn und Wachenbuchen, Kreises Hanau, sind die Steuerrevisoratsgehülfen P l i t t, E n d e m a n n , W e t t l a u f e r, S a r- torius und Baring beauftragt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Cassel am 9. September 185s).
Kurfürstliches Obersteuerkollegium, v. H a n st e i n - K n v r r.
Besondere Pekannrmcrcdungen s der Berwaitungs - und Fluanzbedörden.
1. Güterverspachtung.
Freitag den 1 6. September d. I., Mittags 2 Uhr, sollen folgende Grundstücke, welche mit Martini d. I. leihfällig werden, anderweit auf 6 oder 9 Jahre bei unterzeichneter Stelle verpachtet werden.