^ a n au, Donnerstag den Z. Juni 1859,
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Oberfinanzrath gramer zu Caffel die nach- gesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem König von Hannover demselben verliehenen Ritterkreuzes deö Guelphen- ordens zu ertheilen.
Seine Königliche Hohe-it der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
zu Sekondlieutenants zu ernennen:
den Kadettenunteroffizier von Bardeleben im Leibgarderegiment,
den Kadettenunteroffizier von Kaltenborn im Leibgardercgiment,
den Kadetten von Kietzell im Artillerieregiment und * ,
den Kadetten Wint e r im Artillerieregimenr und demselben zu aggregiren,
den Kadetten Ruhl im 2. Husarenregiment,
dem Kadettenunteroffizier von Wangenheim im Leibgarderegiment und
den Kadetten von der Mals bürg im 3. Infanterieregiment.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
11 Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zufolge einer Bekanntmachung des Königlich Hannoverschen Finanzministeriums vom
11 . v. M. die noch im Umlauf befindlichen älteren Silberscheidemünzen (^', ^x-, 4* und stz- Thalerstücke) nur noch bis zum 15- Juli d. I als Zahlung im gemeinen Verkehr zugelassen werden sollen lind die bei den Kreiskassen, Steuerrezepturen und Nebenzoll- und Steueramrern- an geordnete Einwechselung derselben mit dem 2 August d. I- aufhören wird.
Hanau am 11. Mai 1859.
Kurfürstliche Regierung.
H a r b o r d t.
vt. Meß.
2. Die Herren Physiker, welche frischer Kuhpocken- lymphe benöthigt sind, können solche von der unterzeichneten Behörde beziehen.
Cassel am 14 Mai 1859.
Kurfürstliches Ohermedizinalkollegium. gram e r.
vt. Schwarzenberg.
3. Der Zeitraum von fünf Jahren, für welchen der Herr Odergerichtsrath SchuppiuS dahier zum Mitgliede des der unterzeichneten Direktion zur Seite stehenden engeren Ausschusses der Interessenten der Civil-Wittwen - und Waisenanstalt für die Hof- und Civildiener der acht Rangklassen in Gemäßheit des §. 26 der Statuten dieses Instituts vom 20. November 1823 gemahlt worden ist, geht in der Kürze zu Ende.
Die Herren Interessenten der Anstalt werden daher aufgefordert, einen hierselbst wohnenden Theilhaber derselben zum Mitgliede des erwähnten engeren Ausschusses zu wählen und die Wahl-