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ochenblatt

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H a nau, Donnerstag den 19» Mai 1859.

Ernennaugen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Oberstlieutenant v o h April, Kommandeur des Schützenbataillons, a la solle desselben,

den Rittmeister von HundelSharisen vom 2. Husarenregiment als Brigadeadjutant der Kavallerie­brigade ä la Suite dieses Regiments, und

den Premierlieutenant Otto als Adjutant der 1. Jnfanteriebrigade ä la suite des 3. Infanterie­regiments zu setzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Hauptmann Witzell vom 3- Infanterieregi­ment mit Pension ausscheiden zu lassen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den HofmedikuS Dr. Schmidt zu Caffel zum Assessor des Obermedizinalkoüegiumö zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Die Inhaber von solchen Landeskreditkaffen- schuldverschreibungen, deren letzter ZinSabschnitt am 1. September d. I. zahlbar ist, werden hier­durch in Kenntniß gesetzt, daß die weiteren Zins- abschnitte vom 1. bis zum 15. September d. I., täglich Vormittags von 9 bis 1 Uhr, im Geschäfts- lokale der LandeSkreditkasse (Frankfurterstraße Nr.

38) gegen Abgabe der Anweisung zum Empfange neuer Zinöabschnitte auSgegeben werden.

Nach dem 15. September 6. J. findet die Ab­gabe der Zmsabschnitte nur in jeder Woche am Montag Vormittags Statt.

Briefliche EmfeNdungen der bemerkten Anwei­sungen können nicht angenommen werden, dage­gen ist die Einrichtung getroffen, daß die aus­wärts wohnenden Inhaber von Schuldverschrei­bungen die Zinsabschnitte, von dem oben bemerk­ten Zeitpunkte an, durch die Meutereien beziehen können, wenn sie die Anweisungen an diese ab­geben, indem sämmtliche Rentereibeamten, mit Ausnahme der zu Caffel, angewiesen worden sind, die Anweisungen anzunehMen und cinzusenden, worauf ihnen die neuen Zinsabschnitte zur Ab­gabe an die Empfangsberechtigten zugeschickt wer­den sollen.

Caffel am 6. April 1859.

Kurfürst!. Direktion der LandeSkreditkasse.

L o tz.

vt. Manns,

2. Mit der Ausführung der Steuerrektifikation der Gemarkungen Bruchköbel und Oberdorfelden, AmtS Hanau II, und Gronau, AmtS Bergen, sind die SteuerrevfforatSgehülfen B a r i n g, W ekt- laufet und Sartoriu 6 beauftragt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Caffel am 6. Mai 1859-

Kurfürstliches Obersteuerkollegium.

' Hanstein - Knori.