Hanau, Donnerstag den 28. April 1859.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Kö nigliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Hauptmann R othe vom 3. Infanterieregiment a la suite desselben zu setzen;
den Hauptmann Witzelt vom 2. Jnfanterieregi. ment jum- 3. Infanterieregiment zu versetzen;
den Premierlieutenant Frederting vom 3. Infanterieregiment zum Hauptmann und Kompagnie, chef im 2. Infanterieregiment,
den Premierlieutenant von Golfen vom Leib, garderegimenl zum Hauptmann und Kompagniechef -in demselben und
den Sekondlieutenant von Hu n de lsh a use n vom Leibgarderecstment zum Premierlieutenant in demselben zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den bisher provisorisch im Schlosse zu Wilhelms. Höhe angestellten Kastellan Rudolph Wie Verhol d als solchen nunmehr definitiv zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Dachdeckermeister Ludwig Spindler zu -assel das Prädikat „Hof-Dach- u. Schieferdecker" .zu verleihen. '
Allgemeine» Verfügungen der Oberbehörden.
1. Mit allerhöchstlandesherrlicher Genehmigung wird vom 15. d. M- an fangend auf dem PersonenpostkourS zwischen Hanau und Bü- dingen das Personengeld für Plätze im Innern des Postwagens:
a) zwischen Hanau und Langenselbold von 7 auf 7-t Sgr.,
1») „ Hanau und Neueherberge von 10 auf 13 Sgr.,
incl. Wagenmeistergebühr, erhöht werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Gaffel am 12. April 1859-
Kurfürstliche Generalpostinspektion.
v. Wille, k. A.
2- Die Inhaber von solchen LandeSkreditkassen« schuldverschreibungen, deren letzter ZinSabschnitt am 1. September d. I. zahlbar ist, werden hierdurch in Kenntniß gesetzt, daß die weiteren ZinS» abichnitte vom 1. bis zum 15. September d. I., täglich Vormittags von 9 bis 1 Uhr, im GeschäftS- lvkale der LandeSkreditkasse (Frankfurterstraße Nr. 38) gegen Abgabe der Anweisung zum Empfange neuer Zinsabschnitte auögegeben werden.
Nach dem 15. September d. J. findet die Ab- gäbe der Zinsabschnitte nur in jeder Woche am Montag Vormittags Statt.
Briefliche Einsendungen der bemerkten Anweisungen können nicht angenommen werden, dagegen ist die Einrichtung getroffen, daß die,auswärts wohnenden -Inhaber von ^Schuldver>chrei« bungen die Zinsabschnitte, von dem oben bemerk«