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Hanau, Donnerstag den 28. April 1859.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine nigliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Hauptmann R othe vom 3. Infanterieregi­ment a la suite desselben zu setzen;

den Hauptmann Witzelt vom 2. Jnfanterieregi. ment jum- 3. Infanterieregiment zu versetzen;

den Premierlieutenant Frederting vom 3. In­fanterieregiment zum Hauptmann und Kompagnie, chef im 2. Infanterieregiment,

den Premierlieutenant von Golfen vom Leib, garderegimenl zum Hauptmann und Kompagniechef -in demselben und

den Sekondlieutenant von Hu n de lsh a use n vom Leibgarderecstment zum Premierlieutenant in demselben zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den bisher provisorisch im Schlosse zu Wilhelms. Höhe angestellten Kastellan Rudolph Wie Verhol d als solchen nunmehr definitiv zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Dachdeckermeister Ludwig Spindler zu -assel das PrädikatHof-Dach- u. Schieferdecker" .zu verleihen. '

Allgemeine» Verfügungen der Oberbehörden.

1. Mit allerhöchstlandesherrlicher Genehmigung wird vom 15. d. M- an fangend auf dem PersonenpostkourS zwischen Hanau und- dingen das Personengeld für Plätze im Innern des Postwagens:

a) zwischen Hanau und Langenselbold von 7 auf 7-t Sgr.,

1») Hanau und Neueherberge von 10 auf 13 Sgr.,

incl. Wagenmeistergebühr, erhöht werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Gaffel am 12. April 1859-

Kurfürstliche Generalpostinspektion.

v. Wille, k. A.

2- Die Inhaber von solchen LandeSkreditkassen« schuldverschreibungen, deren letzter ZinSabschnitt am 1. September d. I. zahlbar ist, werden hier­durch in Kenntniß gesetzt, daß die weiteren ZinS» abichnitte vom 1. bis zum 15. September d. I., täglich Vormittags von 9 bis 1 Uhr, im GeschäftS- lvkale der LandeSkreditkasse (Frankfurterstraße Nr. 38) gegen Abgabe der Anweisung zum Empfange neuer Zinsabschnitte auögegeben werden.

Nach dem 15. September d. J. findet die Ab- gäbe der Zinsabschnitte nur in jeder Woche am Montag Vormittags Statt.

Briefliche Einsendungen der bemerkten Anwei­sungen können nicht angenommen werden, dage­gen ist die Einrichtung getroffen, daß die,aus­wärts wohnenden -Inhaber von ^Schuldver>chrei« bungen die Zinsabschnitte, von dem oben bemerk«