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1859.

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Wochenblatt

für die

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H anau, Donnerstag den 21. April 1859.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Premierlieutenant im Leibgarderegiment, Prin­zen Wilde lyr von Hanau, Durchlaucht, zum 3. Infanterieregiment zu versetzen.

Seiye Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

zu Sekondlieutenants zu ernennen die Portepee- fähnriche: von Stamford vom 3. Infanterie­regiment in demselben, Bodicker vom Schützen- bataillon in demselben und von B i sch v ffs h a u- sen vom 1. Infanterieregiment (Kurfürst) in dem­selben. '

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Die Kollatur deS von Maria Sophie Meißel, nachgelassene Tochter des zu Gudensberg verstor­benen AmtSschultheißen Meißel, durch Testament vom- Dezember 1769 errichteten Weißel'schen Familienbenesiziums, welches stiftungsmäßig dem weitesten der Weißel'schen Familie (^jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß er ein Gelehr­ter sei,» und der weiteren Bedingung, daß der MannSstamm vor der weiblichen Linie den Vor­zug habe) zusteht, wird dadurch erledigt, daß der bisherige Kollator dieselbe niederlegen zu wollen erklärt hat. In dessen Folge werden Bewerber um diese Kollatur aufgefordert, ihre Meldungs­

gesuche, welchen glaubhafte Nachweisung darüber, daß sie zur Familie der Stifterin gehören, beizu- fügen sind, bei Meldung der Richtberücksichtigung, innerhalb 6 Wochen, vom Tage der letzten Ver­öffentlichung dieser Bekanntmachung an, anher einzureichen.

Cassel am 25. März 1859.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen. V o l m a r.

vl. Hofmann.

2- Die am 10. d. M. in Kraft tretenden neuen Fahrpläne der Kurfürst-Friedrich.WiihelmS-Nord- bahn und der Thüringer Bahn machen es erfor­derlich, nicht nur in Bezug auf die Benutzung der Bahnzüge zum Postvertehr, sondern auch rück- sichtlich der Kvurszeiten einiger Anschlußposten mit demselben Tage Veränderungen eintre­ten zu lassen, welche nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden.

l. Zwischen Cassel und Eisen ach sollen von dem genannten Tage an folgende Eisenbahn- züge zum Posiverkehr benutzt werden:

1) von Cassel n a ch Eisenach: die um 5 Uhr 10 Min. früh und 1t Uhr 10 Min. Vormittags von Cassel ahgehcnden Züge zwischen Cassel und Eisenach zur Brief« und Fahrpostbeförderung, desgleichen der um 6 Uhr 30 Min. Abends von Cassel abgehende Zug zwischen Cassel und Bebra zum Brief- und Fahrposttransport, der um 9 Uhr 15. Min. Abends von Cassel abgehende Schnellzug zwi­schen Cassel und Eisenach nur zur Briefpost- Persendung.