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1859.
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Wochenblatt
für die
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H anau, Donnerstag den 21. April 1859.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet: „
den Premierlieutenant im Leibgarderegiment, Prinzen Wilde lyr von Hanau, Durchlaucht, zum 3. Infanterieregiment zu versetzen.
Seiye Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
zu Sekondlieutenants zu ernennen die Portepee- fähnriche: von Stamford vom 3. Infanterieregiment in demselben, Bodicker vom Schützen- bataillon in demselben und von B i sch v ffs h a u- sen vom 1. Infanterieregiment (Kurfürst) in demselben. '
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Die Kollatur deS von Maria Sophie Meißel, nachgelassene Tochter des zu Gudensberg verstorbenen AmtSschultheißen Meißel, durch Testament vom 1ü- Dezember 1769 errichteten Weißel'schen Familienbenesiziums, welches stiftungsmäßig dem weitesten der Weißel'schen Familie (^jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß er ein Gelehrter sei,» und der weiteren Bedingung, daß der MannSstamm vor der weiblichen Linie den Vorzug habe) zusteht, wird dadurch erledigt, daß der bisherige Kollator dieselbe niederlegen zu wollen erklärt hat. In dessen Folge werden Bewerber um diese Kollatur aufgefordert, ihre Meldungs
gesuche, welchen glaubhafte Nachweisung darüber, daß sie zur Familie der Stifterin gehören, beizu- fügen sind, bei Meldung der Richtberücksichtigung, innerhalb 6 Wochen, vom Tage der letzten Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, anher einzureichen.
Cassel am 25. März 1859.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen. V o l m a r.
vl. Hofmann.
2- Die am 10. d. M. in Kraft tretenden neuen Fahrpläne der Kurfürst-Friedrich.WiihelmS-Nord- bahn und der Thüringer Bahn machen es erforderlich, nicht nur in Bezug auf die Benutzung der Bahnzüge zum Postvertehr, sondern auch rück- sichtlich der Kvurszeiten einiger Anschlußposten mit demselben Tage Veränderungen eintreten zu lassen, welche nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden.
l. Zwischen Cassel und Eisen ach sollen von dem genannten Tage an folgende Eisenbahn- züge zum Posiverkehr benutzt werden:
1) von Cassel n a ch Eisenach: die um 5 Uhr 10 Min. früh und 1t Uhr 10 Min. Vormittags von Cassel ahgehcnden Züge zwischen Cassel und Eisenach zur Brief« und Fahrpostbeförderung, desgleichen der um 6 Uhr 30 Min. Abends von Cassel abgehende Zug zwischen Cassel und Bebra zum Brief- und Fahrposttransport, der um 9 Uhr 15. Min. Abends von Cassel abgehende Schnellzug zwischen Cassel und Eisenach nur zur Briefpost- Persendung.