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Haflau, Donnerstag den 14» April 1859.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Unterarzt Schneidet vom 2. Infanterie« regiment zum Assistenzarzt zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Justizbeamten Ludwig Wolf vom Justiz« amt I zu Rotenburg in gleicher Eigenschaft zum Justizamt in Friedewald und

den Amtsaktuar Ernst Ludwig Stroh meyer von Frankenberg in gleicher Eigenschaft zum Justiz­amt in Rauschenberg zu versetzen. .

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den bisherigen Zollinspektor, Oberkontroleur im Thüringischen Zoll- und HaudelSvercine, Friedrich B e ch t v l d zu Suhl zum Kontroleur bei dem Haupt- und Propinzialsteueramt zu Marburg zu ernennen.

Sein-e Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

die Reviersörster Heinrich Schleich zu Kirch« ditmold und Wilhelm Kleyensteuber zu Rhein« sen zu Oberförstern zu ernennen, sowie den Erstern mit der Versehung der Forstinspektorstelle der In­spektion Schlüchtern und den Letzter« mit der Ver­setzung der Forstinspektorstelle der Inspektion Schaum­burg zu beauftragen.

Allgemeine Verfügungen der Oderbehörden.

1. Mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom- 10. März 1858 in Betreff der dem Ackermann Heinrich Witzol zu Wabern entkommenen, auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibung- der , Kurhessischen Landeskreditkasse vom 12. September 1844, Serie B1? Kr. 4,106, über 200 Thaler nebst den dazu gehörigen Zinsabschnitten, wird nunmehr in Gemäßheit des §. 6 der Verordnung vom 18. Dezember 1823 der gegenwärtige Inhaber dieser Schuldverschreibung und der Zinsabschnitte zum zweiten Male oufgesordcrt, sich, unter deren Vor­legung so gewiß vor dem Abläufe von drei Mo­naten , vom Tage dieser Aufforderung an, bei der Landeskreditkasse zu melden, als sonst ein Dupli­katschein ausgestellt und an dessen Besitzer die Zah­lung der Zinsen sowohl als des Kapitale, stets zwei Jahre nach eingetretenerFälligkeit, sofern nicht in­zwischen die Originalschuldverschreibung oder die Zinsabschnitte zur Zahlung eingereicht sein werden, geleistet werden soll.

Eassel am 23. März 1859.

Kurfürst!. Direktion der Landeskreditkasse.' L o tz.

vt. Manns.

2. Die Kollatur des von Maria Sophie Meißel, nachgelassene Tochter des zu Gudenöberg verstor­benen AmtSschulcheißen Meißel, durch Testament vom 15. Dezember 1769 errichteten Weißel'schen Familienbentfiziums /welches stiftungömaßig dem Aeltesten der Weißel'schen Familie (jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß er ein Gelehr«