Haflau, Donnerstag den 14» April 1859.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Unterarzt Schneidet vom 2. Infanterie« regiment zum Assistenzarzt zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Justizbeamten Ludwig Wolf vom Justiz« amt I zu Rotenburg in gleicher Eigenschaft zum Justizamt in Friedewald und
den Amtsaktuar Ernst Ludwig Stroh meyer von Frankenberg in gleicher Eigenschaft zum Justizamt in Rauschenberg zu versetzen. .
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den bisherigen Zollinspektor, Oberkontroleur im Thüringischen Zoll- und HaudelSvercine, Friedrich B e ch t v l d zu Suhl zum Kontroleur bei dem Haupt- und Propinzialsteueramt zu Marburg zu ernennen.
Sein-e Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
die Reviersörster Heinrich Schleich zu Kirch« ditmold und Wilhelm Kleyensteuber zu Rhein« sen zu Oberförstern zu ernennen, sowie den Erstern mit der Versehung der Forstinspektorstelle der Inspektion Schlüchtern und den Letzter« mit der Versetzung der Forstinspektorstelle der Inspektion Schaumburg zu beauftragen.
Allgemeine Verfügungen der Oderbehörden.
1. Mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom- 10. März 1858 in Betreff der dem Ackermann Heinrich Witzol zu Wabern entkommenen, auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibung- der , Kurhessischen Landeskreditkasse vom 12. September 1844, Serie B1? Kr. 4,106, über 200 Thaler nebst den dazu gehörigen Zinsabschnitten, wird nunmehr in Gemäßheit des §. 6 der Verordnung vom 18. Dezember 1823 der gegenwärtige Inhaber dieser Schuldverschreibung und der Zinsabschnitte zum zweiten Male oufgesordcrt, sich, unter deren Vorlegung so gewiß vor dem Abläufe von drei Monaten , vom Tage dieser Aufforderung an, bei der Landeskreditkasse zu melden, als sonst ein Duplikatschein ausgestellt und an dessen Besitzer die Zahlung der Zinsen sowohl als des Kapitale, stets zwei Jahre nach eingetretenerFälligkeit, sofern nicht inzwischen die Originalschuldverschreibung oder die Zinsabschnitte zur Zahlung eingereicht sein werden, geleistet werden soll.
Eassel am 23. März 1859.
Kurfürst!. Direktion der Landeskreditkasse.' L o tz.
vt. Manns.
2. Die Kollatur des von Maria Sophie Meißel, nachgelassene Tochter des zu Gudenöberg verstorbenen AmtSschulcheißen Meißel, durch Testament vom 15. Dezember 1769 errichteten Weißel'schen Familienbentfiziums /welches stiftungömaßig dem Aeltesten der Weißel'schen Familie („jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß er ein Gelehr«