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Hanau, Donnerstag den 24. März 1859,

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Eruennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Oberstlieutenant von Apell vom 3- Infan­terieregiment zum Kommandeur deS Schützenba- taillons,

den Major Heer vom 3- Infanterieregiment zum Oberstlieutenant,

den Major Krupp vom 1. Infanterieregiment, Kurfürst, zum Oberstlieutenant im 2- Infanteriere­giment ,

den Major Schneider vom Artillerieregiment zum Oberstlieutenant zu ernennen; ferner

den Major von Apell vom 2. Infanterieregi­ment zum 3. Infanterieregiment und

den Major B o d e vom Generalstabe zum ersten Infanterieregiment, Kurfürst, zu versetzen; sowie

den Major von Oster hausen vom Leibgardere­giment zum Bataillonskommandeur in demselben,

den Hauptmann Haö, Adjutant des Kriegsmi« nisterialvorstandes, zum Major,

den Hauptmann Matthias vom Generalstabe zum Major in demselben und

den Hauptmann von Bischofshausen vom Leibgarderegiment, zum etatsmaßigen Major in dem­selben zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Kompagniewundarzt Müller vom 1. Jn-

fanterseregiment, Kutfürst, zum Jagerbataillon zu versetzen:

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Landbaumeister Arend zu Homberg in glei­cher Eigenschaft nach Eschwege und

den Regierungsrath Schwarzenberg zu Caffel auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Justizbeamten August Fleck von Friedewald in gleicher Eigenschaft zum Justizamt in Sontra zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Hülsserpedienten im Ministerium deS Innern Heinrich Hellmuth zum Kanzlisten deö gedachten Ministeriums provisorisch zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Königlich Preußischen außerordentlichen Ge­sandten und bevollmächtigten Minister,^Kammer- herrn und L egat i o n ör a t h von der Schulen- b u rg. P r i e m er n, das Großkreuz des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen. '