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H anau, Donnerstag den 10. März 1850.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den $]£aicr Henkel, Kommandeur deS Schützen- bataillcns, und

den Hauptmann von Stiernberg vom Schüz- zenbataillon, mit Pension ausscheiden zu lassen; ferner

den Hauptmann Mehl bürg er vom Jägerba- taillon zum Führer der Strafabcheilung, unter Füh­rung ä la suitc der L Garnisonskompagnie, zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruher:

dem Regierungsrath Schreck, erstem AmtSgehül- fen des Generalinspeklorö deS Thüringischen Zoll- und Handelövercinö zu Erfurt, die erbetene Er­laubnis zur Annahme und zum Tragen des von Sei­ner Königlichen Hoheit dem Prinzregenten von Preußen demselben verliehenen rothen AdlerordenS 3t Klasse zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Assistenzarzt Heisterhagen vom 3. In­fanterieregiment zum Stabs - und Bataiüonearzc im ;. Infanterieregiment, Kurfürst, zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

t. Mit Beziehung auf unsere Bekanntmachung vom 21. August v. I. bringen wir hiermit wiederholt zur öffentlichen Kenntniß, daß die 10. und letzte R ückzerh l u n g s ra te auf Las nach dem Gesetz-vom 1. März 1849 aufgenommene. Staats- anlehn von einer halben Million Thaler am 1. Juni d. I. mit 50,000 Thalern fällig wird und mittelst dieser Summe alle diejenigen Schuldver­schreibungen berichtigt werden, welche in den bis­herigen Ziehungen nicht schon ausgelovst und nach Gattungen und Nummern bekannt gemacht wor­den sind, so daß daS fragliche Anlehn an dem genannten Tage als erledigt erscheint.

Die Inhaber jener noch nicht ausgeloosten Schuld- Verschreibungen werden daher aufgefordert, solche am 1. Juni d. J. zur Hauptstaatökasse, Abth. 1, gegen Empsangnahme der Kapitalbetrage zurück, zuliefern.

Gleichzeitig werden wegen folgender, aus den frü­heren Berloosungen noch nicht zur Erhebung der Kapitalien eingegangenen Schuldverschreibungen: Lit. 1), Nr. 819, über 100 Thlr., vom Nuckzah- lungscermin den 1. Dezember 1852;

D, Nr. 827, über 100 Lhlr., vom Termin i den 1. Dezember 1854;

D, Nr. 818, 822 und 870, über 100 Thlr., vom Termin den 1. Dezember 1855;

, A, Nr. 467, über 500 Thlr., vom Termin den 1- Dezember 1856;~