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Sammlung von Gesetzen rc. für Kurheffen.
Jahr 1858» — N- VI. — Juni.
Verkündigung des
zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereins einerseits und dem Kaiserthum Persien andererseits am 25sten Juni 1857 abgeschlossenen Freundschafts- und Handels - Vertrages.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der 1^, Kurfürst rc. rc.
verordnen nach Anhörung Unseres Gesammt- Staatsministeriums, daß der von der Krone Preußen für sich und in Vertretung der übrigen
Staaten des Zollvereins mit dem Kaiserthum Persien am 25sten Juni 1857 abgeschlossene, von Uns am 3ten September desselben Jahres ratisicirte Freundschafts- und Handelsvertrag zur öffentlichen Kenntniß gebracht werde.
Urkundlich Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Caffel am 17ten Juni 1858.
Friedrich Wilhelm.
(St. S.)
Vt. v. Metz er. Vt. Scheffer. Vt. Rohde.
Im
(Ausgegeben zu Cassel am 7ten Juli 1858.)
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