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1858.

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H a n au, Womrerstag den 23. Dezember 1858.

^ Mit dem ,. Januar f. I. beginnt ein neues ^c^ xAZ7 Ä'XT"Ä«-'*» «-2111 Adonncuien das Blatt stets portofrei jugeben wird.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allerngädigst geruhet:

zu der von dem Erblandpoftmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Taxis, beabsichtigten Ver- seyung des PostverwalterS Philipp Trieschmann zu Treusa in den Ruhestand die allerhöchstlandeSherr- liche Genehmigung zu ertheilen.

Seine König l i ch e Hoheit d e r K « r s ü r st haben allergnädigst geruhet:

dem von dem Erdlandpostmeister, dem Herrn Fürsten von. Thuen und TariS, zum Postverwalter in Treysa vorgeschlagenen Posterpeditor.Franz Fried, rich Lehnebach zu Naumburg die allerhöchstlan­desherrliche Bestätigung zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1- Der Drechölermeister Philipp Adler zu Obern- kirchen hat bei uns angezeigt und bei Kurfürstli­chem Justizamt daselbst eidlich bestärkt, daß ihm die in seinem Besiye als RechnungSführer der Synagoge daselbst befindlich gewesene, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibung der Kurhes-

fischen Landeörreditkasse, Ser,ie D, h, Nr. 4226, vorn 17. Oktober 1848, über 50 Thlr., Nebst den dazu gehörigen Zinsabfchnitten abhanden gekom, men ses.

Es wird daher nach Vorschrift des §. 6 der Der- orbnung vom 18. Dezember 1823 der gegenwär­tige Inhaber der gedachten Schuldverschreibung und ZinSabschnitte aufgefordert, sich unter deren Vorlegung vor dem Abläufe von drei Monaten nach der demnächstigen zweiten Aufforderung, welche in Jahresfrist erfolgen wird, bei der Landeskredit- kasse zu melden, widrigenfalls ein Duplikatschein ertheilt und an dessen Besiyer die Zahlung sowohl der Zinsen, als deS Kapitals, stets zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, sofern nicht inzwischen die Original-Schuldverschreibung oder die Zinsab- schnitte zur Zahlung eingereicht sein werden, ge.

' leistet werden wird.

Zugleich wird die gedachte Schuldverschreibung in Gemäßheit des §. 2t des Geseyes vom 23. Juni 1832 , die Errichtung der LandeSkreditkasse betreffend, hierdurch gekündigt.

Cassel am 30. November 1858.

Kurfürstliche Direktion der Lakidestredikkaffe.

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»t Manus.