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Provinz H a! a u.

Hanau, Donnerstag -en 18. November 1858.

Ernennungen und Beförderungen.

■ Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet: 4

den Premierlieutenant Schröder vom 2. In­fanterieregiment zur Landgendarmerie zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Sekondlieutenant K l v st e r m a n n vom Schützenba^taillon den allerunterthänigst nachgesuch» ten Abschied zu bewilligen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst' geruhet:

dem Generalmajor von Specht, Kommandeur der zweiten Jnfanreriebrigade, zur Annahme und zum Tragen des GroßkreuzeS, und

dem Premierlieutenant und Brigadeadjutanten R 0 n n e b e r g zur Annahme und zum- Tragen des Ritterkreuzes des DanebrogorkenS,

welche von des KönigS von Dänemark Majestät denselben verliehen worden sind, die allerunter- thänigst nachgesuchte Erlaubniß zu gewahren.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Amtsassessor Wilhelm Schmeißer in Ro- tenburg zum Justizbeamten bei dem Justizamte in Bischhausen zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Probater bei der Oberfinanzkammer', Johann Karl Hetzer zu Cassel, zum Rentmeister in Neu- kirchen , und

den Akzessisten bei der Forstinspektion in Hom- berg, Otto Heinrich Wihelm Karl Suabedissen, zum Lehrer der Naturwissenschaften an der Forst­lehranstalt zu Melsungen, beide provisorisch, zu er­nennen.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs - und Finanzbehörden.

1. «Bei der heute Statt gehabten Verloosung der hiesigen israelitischen Gemeindeobligativnen wurden 9ir. 16

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zur Auszahlung" am 31. Dezember d. J. bestimmt und findet von diesem Tage an keine weitere Ver­zinsung Statt. Die Auszahlung geschieht gegen Einlieferung der Obligationen und der noch nicht fälligen Zinsscheine aus hiesiger Gemeindestube.

Hanau am 2. November 1858.

Die israelitischen Gemeindcaltesten.

S- D. Fürth. Ellisheim. A. Sonneberg.'

2. Der Maurergeselle Georg Friedrich Reif aus Eckhardroth hat um Entlassung aus dem Kurhes- sischen Unterthanenverbanbe zum Zwecke seiner