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für die

Provin z H a n a u.

H a n a u, Donnerstag den 21. Oktober 1858*

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kuxfürst haben allergnadigst geruhet:

dem vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thuen und Taxis zum Postverwalter in Rei­chensachsen vorgeschlagenen Postkollekteur Karl H e r- w ig daselbst die allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit her Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Oberappellationsgerichtsrath Gleim in Cas- sel zum Mitgliede der juristisches Examinations- kommission zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem GehülfSarzt im Landkrankenhause für die Provinz Niederhessen Dr. Heinrich Nehn, die ärzt­liche und geburtshülfliche Praxis mit dem Wohnorte Weisungen, und

dem Kandidaten der Thierheilkunde Jakob Ho r n- t h al auS Cassel die Ausübung derselben als Thier­arzt 1. Klasse mit dem Wohnorte Gudenöberg zu ge­statten.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden»

1. Das Ausschreiben der Regierung zu Hanau vom 24. Februar 1820, wodurch daS Ende der" Behütung der Wiesen im Frühjahr für-die dermaligen Justizamtsbezirke 1 und II zu Hanau, Bergen, Bockcnheim, Nauheim, Langenselbold,

Windecken, Gelnhausen und Meerholz auf den 15. März einschließlich, sowie für die dermaligen JustizamtSbezirke Schwarzenfels, Schlächtern, Sreinau, Salmünster, Weber, Birstein und Wach- tersbach auf den 31. März, einschließlich bei Strafe bestimmt ist (unbeschadet der den Verwaltungs­behörden eingeraumten Befugniß, den gesetzlichen Schlußtermin unter besonderen Umstanden aus­nahmsweise um längstens acht Tage weiter hinaus zu rückenStaatSministexialahM vom 31. März 1830) wird hierdurch den Herren Orts­vorständen, als öffentlichen .Anklägern in Feld­rügesachen , mit der Aufforderung eingeschärft, hiernach daS AufffchtSpersonal gehörig zu instrui- ren> etwaige Ucbertretungen zur gerichtlichen Be­strafung zu bringen, und, wenn eine solche nicht, beziehungsweise nicht in genügender Weise erfol­gen sollte, dagegen Rechtsmittel zu erheben.

Cassel am 5. Oktober 1858.

Der Generalstaatöprokurator.

Dehn - Rotfelser.

vt. Bickell, k. A.

2. Mit höherer Genehmigung ist die Entfernung zwischen Schmalkalden und der Eisenbahnstation WernShausen zum Zwecke des Postdienstes auf eine Meile festgesetzt worden, wovon daö Publikum hierdurch in Kenntniß gesetzt wird.

Cassel am 13. Oktober 1858.

Kurfürstliche Generalpostinspktion.

v. Wille, k. A.

3. Mit Ausführung der Steuerrektisikation der Gemarkung Wallroth, AmtS Schlüchtern, ist der