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H anau, Donnerst»lg den 14. Oktober 1858.

Ernennungen und Beförderungen.

Se in e^ Königl i d) e Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Oberstlieutenant von Meyerfeld, Chef des Generalstabs, zum Obersten zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den provisorisch angestellten Hofküfermeister Jo- hann Mecsch in der Hofkellerei-zu Caffel nun» mkhr definitiv zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Generalmajor von Starck, interimistischen 2. Kommandanten von Caffel, zum Kommandanten von Hanau, und

den Obersten von Ende, Kommandanten von Hanau, zum interimistischen 2. Kommandanten von Caffel zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Den bestehenden Bestimmungen gemäß wer­den die Kurfürstlichen Regierungskommissionen, Polizeidirektionen und Landrarhsämter mit Be­ziehung auf den Schlußsatz der diesseitigen Be­kanntmachung vom 29. September 1856 für die bevorstehenden Monate Oktober und Novem­ber die Termine festsetzen, in welchen die zur Deckung durch Landbeschäler im kommenden Jahre

bestimmten Stuten, wozu jedoch nur ge­sunde, kräftige, g u t g e b a u e t e undwohl- gehaltene, zur Nachzucht völlig geeig­nete und nicht mit Erb- oder Augenfeh» lern behaftete z uge l a s s e n werden, der Besichtigung der Kreisthierärzte vorzuführen sind.

Die Pferdezüchter werden daher aufgefordert, dergleichen Stuten in diesen, durch die Ortsvor­stände demnächst bekannt gemacht werdenden Ter­minen um so gewisser vorzuführen, als spätere Besichtigungen nur alödann stattfinden können, wenn für das Versäumen des festgesetzten Ter­mins genügende Entschuldigung beigebracht wird. Caffel am 2L September 1858.

Kurfürstliche Landgestütdirektion.

Eschst r u t H.

2- Die Abfertigung der über Bockenheim gelei­teten Personenpost von Homburg nach Frank­furt a. W. findet vom 1. d. M. an nicht mehr ' um 7 Uhr^ sondern erst um 7{ Uhr Morgens Statt, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge» bracht wird.

Caffel am 2. Oktober 1858.

Kurfürstliche Generalpostinspektion.

v. Wille, k. A.

3. Das Ausschreiben der Regierung zu Hanau vom 24. Februar 1820, wodurch das Ende der Behütung der Wiesen im Frühjahr für die dermaligen Justizamtöbezirke I und II zu Hanau, Bergen, Bockenheim, Nauheim, Langenselbold, Windecken, Gelyhausen und Meerholz auf den

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