H anau, Donnerstag den 30, September 1858,
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst -geruhet: V v
dem Vergolder Heinrich Wilhelm B-randt in Gaffel.baö Prädikat „Hofvergolder" zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der- Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Artilleriehauptmann Breithaupt zu Caffel die allerunterthanigst nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme unb ^um Tragen des von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden demselben verliehenen Ritterkreuzes des Ordens vom Zah- ringer Löwen zu. ertheilen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.
Den bestehenden Bestimmungen gemäß werden die Kurfürstlichen Regierungskommissionen, Polizeidirektionen und Landrarhöämter mit Beziehung auf den Schlußsatz der diesseitigen Bekanntmachung vom 29. September 1856 für die bevorstehenden Monate Oktober und November die Termine festsetzen, in welchen "die zur . Deckung durch Landbeschaler im kommenden Jahre bestimmten Stuten, — wozu jedoch nur g e- su n d e, kräftige, g utgeba u ete u,n d wohlgehaltene, zur Nachzucht völlig geeignete und nicht mit Erb- oder Augenfe H-- lern behaftete zugelassen werden, — der Besichtigung der Kreiöthierärzte vorzuführen sind. . " .
Die Pferdezüchter werden daher aufgefordert, dergleichen Stuten in diesen, durch die Ortsvor- stände demnächst bekannt gemacht werdenden Terminen um so gewisser vorzuführen, als spätere Besichtigungen nur alsdann stattfinden können, wenn für das Versäumen des festgesetzten Ter« min» genügende Entschuldigung beigebracht wird. Caffel am 21. September 1858.
Kurfürstliche Landgestütdirektion.
Eschstruth.
Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- mrd Finanzbebörden.
1. In der Waise»rhausbuchhandlung zu Hanau ist zu haben: Terminskalender (Schreibalmanach) pro 1S58>, roh und gebunden.
2. Güterverp a chtun'g.
Folgende Gütekstücke sollen Samstag den 2.
• Oktober d. I., Nachmittags 3 Uhr, in dem Weschästölokale deS Unterzeichneten auf 6 oder 9 Jahre anderweit verpachtet werden.
A. P r ä s e n z gü te > st ü ck e :
1) 1| M. 19 R. Acker am Weg, nach dem neuen Friedhof, Gew. 26;
2) 4 „ 2 „ do. zwischen dem Lehrhofer Weg und dem Viehtrieb, Gew. 21;
3) 74 « 11 „ do. daselbst;