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für die

Provinz H a n a u.

H an au, Donnerstag den 9. September 1858..

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Oberhofbaumeister Engelhard den Kur­fürstlichen WilhelmSvrden vierter Klasse zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

bem .Seifensieder Johann Christian Reul zu Caffel das Prädikat »Hofseifensieder" zu verleihen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Die Niederlassung eines Thierarztes 1r Klasse in Bolkmarsen wird gewünscht.

Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche binnen vier Wochen anher einzureichen.

Caffel am 14. August 1858.

Kurfürstliches Obermedizinalkollegium. Cramer.

vt. Schwarzenberg.

2. Die Wittwe des Heinrich Christian Dellith, Maria Mibylle, geb. Dellith, zu Kleinschmalkalden hat bei uns angezeigt und bei dem Justizamte zu Brotterode eidlich bestärkt, daß ihr die in ihrem Besitze befindlich gewesene, auf den Inhaber lau­tende Schuldverschreibung der Kurhessischen Lan. deSkreditkasse, Serie Ab, Nr. 3198, vom 5. April 1850, über 500 Thaler, nebst den dazu gehörigen Zinsabschnitten, abhanden gekommen sei.

ES wird daher nach Vorschrift des §. 6 der Verordnung vom 18. Dezember 1823 der gegen­

wärtige Inhaber-der gedachten Schuldverschreibung und Zinsabschnikte aufgefordert, sich unter deren Vorlegung vor dem Abläufe von drei Monaten nach der demnächstlgen zweiten Aufforderung, welche in Jahresfrist erfolgen wird, bei der Landeökredit» kasse zu melden, widrigenfalls ein Duplikatschein ertheilt und an dessen Besitzer die Zahlung sowohl der Zinsen als deS Kapitals, stets zwei Jahre nach eingetreteNer Fälligkeit, sofern nicht inzwischen die .Schuldverschreibung ober die Zinsabschnitte zur Zahlung eingereicht sein werden, geleistet werden wird.

Zugleich wird die gedachte Schuldverschreibung in Gemäßheit des §. 21 des Gesetzes vom 23. , Juni 1832, die Errichtung der Landeskreditkasse betreffend, hierdurch gekündigt.

Caffel am 16. August 1858.

Kurfürst!. Direktion der LandeSkreditkaffe.

> . L o x.

vt. Manns.

3. Durch bis am 16. d. M. stattgehabte 9. AuS- loosung sind zu Abtragung der am 1. Dezember b. J. auf das Kurhessische Stwalöanlehn von | Million Thaler vom Jahre 1849 weiter rückzahl­baren 50,000 Thaler folgende Schuldverschreibun­gen zur Wiedereinlösung bestimmt worden:

von Lit. A , zu 500 Thaler:

Nr. 5, 24, 35, 41, 52, 58 65, 74, 105, 107, 118, 141 , 158, 172, 187, 196, 229, 230, 235, 243, 249, 252, 256, 257, 267, 283, 284, 289, 310, 321, 322, 325, 330, 356, 361, 362, 365, 371, 372, 375, 399, 403, 426, 444, 455, 459,

468, 469, 484 und 490;